»Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe dürfen nicht geduldet werden, niemals und nirgendwo. Insbesondere im Umfeld der Bereiche Bildung und Religion sind diese Taten besonders verwerflich, da die Abhängigkeit der Opfer schamlos ausgenutzt wird. Das Rabbinatsgericht der Orthodoxen Rabbinerkonferenz hat sich unverzüglich der Vorwürfe gegen den beschuldigten Rabbiner angenommen und nach Anhörung aller Beteiligten geurteilt. Der Zentralrat der Juden begrüßt die, basierend auf den jüdischen Religionsgesetzen, übernommene Verantwortung durch die ORD. Es ist auch ein wichtiges Zeichen an Missbrauchsopfer, dass sie gehört werden.«
Der Rabbiner bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und erkennt die Entscheidung des Beit Din nicht an, unter anderem weil das Gericht nicht neutral gewesen sei. Bei dem Beit Din handelt es sich um ein religiöses Gericht. Nach weltlichem Recht gilt für den Rabbiner nach wie vor die Unschuldsvermutung.