Förderprogramm für Modellprojekte der jüdischen Gemeinden und Landesverbände durch den Zentralrat der Juden in Deutschland

JEDE JÜDISCHE GEMEINDE ODER LANDESVERBAND KANN MIT BIS ZU 10.000 EURO UNTERSTÜTZT WERDEN
Der Zentralrat der Juden in Deutschland fördert Projekte der jüdischen Gemeinden und Landesverbände, um die Angebotspalette innerhalb der jüdischen Strukturen in Deutschland zu erweitern, zu modernisieren und attraktiver zu gestalten, dem jüdischen Leben neue innovative Impulse zu geben und insbesondere junge Zielgruppen zu erreichen und an die Gemeinden zu binden. Hierbei sollen Projekte mit Modellcharakter initiiert und gefördert werden, die geeignet sind, einen nachhaltigen Prozess anzustoßen und landesweit/bundesweit zur Durchführung gelangen könnten. Antragsberechtigt sind jüdische Gemeinden und Landesverbände (sowie deren Mitgliedsgemeinden), die Mitglieder des Zentralrats der Juden in Deutschland sind, Mitgliedsgemeinden des Jüdischen liberal-egalitären Verbandes (JLEV) und der Union progressiver Juden in Deutschland (UpJ).
Förderanträge für das Haushaltsjahr 2024 können bis zum 15. Oktober 2023 beim Zentralrat der Juden in Deutschland - ausschließlich per Online-Formular - eingereicht werden.
Downloads:
- Relevante Dokumente
-> Richtlinien
-> Bundesreisekostengesetz
-> Korruptionsprävention
-> Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Formulare
-> Formular Projektbeschreibung
-> Muster Finanzierungsplan
-> Vordruck Mittelanforderung
-> Formular Aufwandsentschädigung
-> Formular Aufwandsentschädigung (Reinigung und Küchenhilfe)
-> Formular Vertrag zur freien Mitarbeit/ Honorarvertrag