Religiöse Beratung und Begleitung

Die Arbeit der Allgemeinen und der Orthodoxen Rabbinerkonferenz

Wenn es um die Klärung religionsrechtlicher Fragen geht wie etwa einen Übertritt zum Judentum, sind die Rabbiner gefragt. Sie haben sich in Deutschland in zwei Rabbinerkonferenzen zusammengeschlossen.

Eine Rabbinerkonferenz ist eine Vereinigung mehrerer Rabbiner, die sich mit religionsrechtlichen Fragen beschäftigt. In Deutschland bestehen zwei Rabbinerkonferenzen: die Allgemeine Rabbinerkonferenz Deutschland (ARK) und die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD). Beide Rabbinerkonferenzen sind Gremien des Zentralrats der Juden in Deutschland. Die Allgemeine Rabbinerkonferenz vereinigt Rabbinerinnen und Rabbiner nicht-orthodoxer Strömungen des Judentums. Der Orthodoxen Rabbinerkonferenz gehören ausschließlich orthodoxe Rabbiner an.

Aufgaben

Die Rabbinerkonferenzen haben eine Fülle von Aufgaben, die das Leben und die religiöse Praxis von Juden betreffen. Zudem beraten sie Menschen, die konvertieren, also zum Judentum übertreten wollen. Auch wenn es Schwierigkeiten gibt, die Zugehörigkeit zum Judentum zu klären, kümmern sich die Rabbinerkonferenzen darum. Insgesamt sind sie dafür zuständig, religionsrechtliche Fragen zu klären. Darüber hinaus engagieren sich die Rabbinerkonferenzen im interreligiösen Dialog mit andersgläubigen Geistlichen.

Koscher leben

Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz gibt zudem eine Koscherliste heraus, die koschere Produkte aufführt, die im allgemeinen Handel erworben werden können. Auch berät sie bei der Koscher-Zertifizierung von Produkten.

Eigene Rabbinatsgerichte

Beide Konferenzen unterhalten eigene Rabbinatsgerichte, sogenannte Batej Din. Diese führen die rechtlichen Entscheidungen in den religiösen Angelegenheiten durch, die die Rabbinerkonferenzen behandeln. Dazu gehört zum Beispiel die Durchführung von Scheidungen oder die Entscheidung über Konversionen. Ein Bet Din (Singular, wörtl. „Haus des Gerichts“) ist mit mindestens drei Rabbinern besetzt. Es entscheidet auf Grundlage der Halacha, des jüdischen Rechts. Es entscheidet ausschließlich in religionsrechtlichen Angelegenheiten. Ein Bet Din ersetzt keine weltlichen Gerichte und steht auch nicht außerhalb des staatlichen Gesetzes. Juden sind verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze des Landes zu halten, in dem sie leben. Weitere Informationen sowie die Mitglieder der Rabbinerkonferenzen finden Sie auf deren Webseiten.

Allgemeine Rabbinerkonferenz Deutschland (ARK)

Tucholskystraße 9
10117 Berlin
info(via)a-r-k.de
http://a-r-k.de

Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD)

Roonstraße 50
50674 Köln
info(via)ordonline.de
www.ordonline.de