Statement Vermittlungsgespräch Bundestagsfraktionen



Einladung des Zentralrats der Juden in Deutschland an die Fraktionen der Bundesregierung und der CDU/CSU zu einem Vermittlungsgespräch über einen gemeinsamen Entschließungsantrag zum Schutz jüdischen Lebens

„Laut Medienberichten sind die Fraktionen der Bundesregierung und der Union in ihrem Ziel eines gemeinsamen Antrages zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland seit fünf Monaten nicht vorangekommen. Anfang November 2023 wurden zwei Entschließungsanträge in den Ausschuss überwiesen. Die Anträge unterschieden sich lediglich in Nuancen. Kern beider Anträge war die Forderung der Implementierung der IHRA-Definition in die Vergabe von staatlichen Mitteln sowie das ausdrückliche Bekenntnis zum Existenzrecht Israels als Voraussetzung für die Einbürgerung und eine klare Verurteilung der BDS-Ideologie als antisemitisch. Da der Kampf gegen Antisemitismus keinen Raum für politisches Taktieren lässt, hat der Zentralrat der Juden in Deutschland die zuständigen Berichterstatter und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden für den Morgen des 12. April zu einem vermittelnden Gespräch eingeladen. In der Kürze der Zeit konnte ein solches Gespräch, das auch zielführend sein muss, leider nicht realisiert werden. Wir sind zudem der Auffassung, dass die Fraktionen untereinander einigen Klärungsbedarf haben, bevor es zu dieser Vermittlung kommen kann. Es bleibt das Ziel, ein solches Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt zu führen. Für den Zentralrat ist ein aus der Mitte des Bundestages gefasster Entschluss zum Schutz jüdischen Lebens, der im Geist der Anträge vom November 2023 steht, von großer Bedeutung.“

 

Zu der Debatte lesen Sie auch den Leitartikel von Zentralratspräsident Dr. Josef Schuster in der aktuellen Ausgabe der Jüdischen Allgemeinen:
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/geeint-im-kampf-gegen-antisemitismus/

 

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