Die Organe des Zentralrats der Juden in Deutschland
Der Zentralrat der Juden in Deutschland verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat drei Organe: die Ratsversammlung, das Direktorium und das Präsidium.
Die folgende Skizze veranschaulicht den Aufbau des Zentralrats der Juden in Deutschland und seiner Organe:
Ratsversammlung
wählt drei Mitglieder für das Präsidium
Direktorium
wählt 6 Mitglieder des Präsidiums und den Geschäftsführer
Präsidium
9 Mitglieder, darunter der Präsident und zwei Vizepräsidenten
Geschäftsführer
führt die Geschäfte des Zentralrats und setzt die Beschlüsse des Direktoriums und des Präsidiums um
Landesverbände und Jüdische Gemeinden
entsenden Delegierte ins Direktorium und in die Ratsversammlung