KASCHRUT – DIE JÜDISCHEN SPEISEVORSCHRIFTEN



Das Judentum kennt bestimmte Voraussetzungen für den Verzehr von Speisen. Diese werden unter dem Begriff Kaschrut zusammengefasst.

Koscher bedeutet „rein“, „erlaubt“. Nur solche Säugetiere, die sowohl Wiederkäuer sind als auch gespaltene Hufe haben, sind für den Verzehr erlaubt: Rind, Lamm, Ziege etc. Erlaubt sind auch deren Produkte, also z.B. deren Milch. Jegliches Geflügel ist koscher, sofern es sich nicht um Raubvögel handelt. Fische sind dann erlaubt, wenn sie sowohl Schuppen als auch Flossen haben. Raubfische, Meeresfrüchte und Schalentiere sind nicht koscher (hebr. „taref“, jidd. „trejf“).

Blut ist verboten

Der Genuss von Blut ist streng verboten, da nach jüdischer Auffassung die Seele des Tieres im Blut „wohnt“. Aus diesem Grund müssen die Tiere ausbluten, bevor sie verzehrt werden. Die jüdische Schlachtmethode, das Schächten (hebr. „Schechita“), gewährleistet, dass das Tier ausblutet. Beim jüdischen Schächten wird das Tier mit einem einzigen, scharfen Schnitt durch die Luft- und Speiseröhre und bestimmte Nervenbahnen gleichzeitig betäubt und getötet. Dies gelingt mit einem chirurgisch scharfen, schartenfreien und langen Messer.

„Koche nicht ein Böcklein in der Milch seiner Mutter“

Der gemeinsame Verzehr von Milch- und Fleischprodukten ist nicht erlaubt. Dies stützt sich auf den Bibelvers „Koche nicht ein Böcklein in der Milch seiner Mutter“ (Ex. 23:19) Eine Pizza Salami oder ein Schnitzel mit Sahnesoße sind demnach nicht koscher. Nach einer Fleischspeise wird einige Stunden (je nach Tradition bis zu sechs Stunden) abgewartet, bevor man eine Milchspeise zu sich nimmt. Umgekehrt wartet man nach dem Genuss eines milchigen Produkts nur bis zu einer Stunde, um Wurst oder Fleisch zu essen.

Die Trennung von Milch- und Fleischprodukten wirkt sich auch auf das Geschirr und die Töpfe aus, die bei traditionellen Juden ebenfalls getrennt und damit doppelt vorhanden sind – sowohl für fleischige als auch für milchige Speisen.

Eier, Fische, Gemüse oder Früchte gelten als „neutral“ („parwe“); sie sind weder milchig noch fleischig und können mit beiden verzehrt werden. Heutzutage lassen sich einige Milchspeisen mit Sojaprodukten, die als parwe gelten, herstellen, womit der gleichzeitige Verzehr von Milch- und Fleischprodukten umgangen werden kann.

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