Rassismus überwinden, Rechtsextremismus bekämpfen, Demokratie fördern



für eine zukunftsfeste Förderung des Engagements der Zivilgesellschaft

Die Auseinandersetzung mit und die Überwindung von Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind Aufgaben von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft gleichermaßen.

Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ empfiehlt eine Neuordnung der Bundesförderung mit dem Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement zu unterstützen, ausreichend zu fördern, auszubauen und zu verstetigen. Er weist zudem darauf hin, dass verfassungsrechtliche Bedenken einer langfristigen, dauerhaften Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieförderung nicht entgegenstehen 1. Der Ausschuss fordert dazu auf, bei der organisatorischen und inhaltlichen Neuordnung der Förderung zivilgesellschaftliche Initiativen und Projekte einzubeziehen und gleichberechtigt zu berücksichtigen.

Bisher gibt es auf der Bundesebene zwar in unterschiedlichen Ressorts angesiedelte Förderprogramme mit denen Opferberatungsstellen, Mobile Beratungsteams, Präventionsprojekte, Bildungsarbeit, Lokale Aktionspläne oder auch Träger mit einer spezifischen Themenkompetenz etc. gefördert werden. Es mangelt aber an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage und an der Möglichkeit einer dauerhaften Förderung.

Vorschlag 2:

Auf Basis eines Gesetzes zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements wird ein „Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit - für Demokratie und Akzeptanz einer vielfältigen Gesellschaft“ (Bundesprogramm gegen Rassismus, für Demokratie und Akzeptanz) vorgeschlagen.

Schwerpunkte:

  • Auseinandersetzung mit und Intervention gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus und anderer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und der Akzeptanz einer vielfältigen Gesellschaft
  • Beratung und Unterstützung von Betroffenen von Straf-und Gewalttaten
  • Präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der genannten demokratie- und menschenfeindlichen Formen
  • Beratung und Unterstützung beim Umgang mit rassistischen und rechtsextremen Erscheinungsformen und
  • Tendenzen, insbesondere muss der Ansatz der mobilen Beratung dauerhaft gefördert werden

Ziele:

  • Erweiterung der bisherigen zivilgesellschaftlichen Maßnahmen
  • Dauerhafte Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte und Einrichtungen
  • Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei Beantragung und Abrechnung
  • Beteiligung des Deutschen Bundestages bei der Entwicklung und Durchführung des Programms
  • Beteiligung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei der Entwicklung und Durchführung des Programms

Umfang: Verdoppelung der bisher in den verschiedenen Programmen zur Verfügung stehenden Mittel Für 2014 ist eine Übergangslösung zur Stabilisierung der bisher über das Toleranzprogramm geförderten Aktivitäten erforderlich.

Unterzeichner (Stand: 11. November 2013):

Amadeu Antonio Stiftung

Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung

Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Gewerkschaftsbund

Gesicht zeigen!

Für ein weltoffenes Deutschland

Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V.

Interkultureller Rat in Deutschland

Kulturbüro Sachsen e.V.

Mach meinen Kumpel nicht an! – für Gleichbehandlung, gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus e.V.

Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V.

Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC)

Opferberatung der RAA Sachsen e.V.

Verein für demokratische Kultur in Berlin e.V.

Zentralrat der Juden in Deutschland

Zentralrat der Muslime

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma

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1 Der Ausschuss verweist dabei auf das Gutachten von Prof. Battis und Prof Grigoleit

2 Der Vorschlag basiert auf den Erfahrungen mit der bisherigen Bundesförderung und der Förderung in anderen Politikbereichen (z.B. der Kinder- und Jugendhilfe). Das neue Gesetz sollte 2014 beschlossen werden, so dass die Förderung ab 2015 erfolgen kann.

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