Damit haben die Parlamentarier deutlich signalisiert, dass sie die Sorgen der jüdischen Gemeinschaft ernst nehmen. Der Kampf gegen Antisemitismus ist Aufgabe von uns allen. Der respektvolle Umgang mit Minderheiten gehört zu den grundlegenden Werten unserer Demokratie.
Die Einsetzung eines Antisemitismusbeauftragten ist im Kampf gegen den Judenhass ein wirkungsvolles Instrument. Ein solcher Beauftragter muss zudem dafür sorgen, dass die Forderungen des Antrags umgesetzt werden. Um ressortübergreifend tätig werden zu können, sollte die Stelle des Antisemitismusbeauftragten im Bundeskanzleramt eingerichtet werden.
Wichtig ist weiterhin, dass die Gesellschaft als Ganzes Flagge zeigt gegen jede Form von Antisemitismus. Dazu brauchen wir auch zukünftig eine starke Zivilgesellschaft, die nachhaltig gefördert wird.
Zum Antrag erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster:
„Es ist gut, dass der Bundestag alle Formen des Antisemitismus behandelt hat. Wir müssen uns ebenso sehr mit dem Antisemitismus in der Mitte der Gesellschaft wie bei Rechtsextremen, Muslimen und Israel-Hassern auseinandersetzen. Ein stärkeres Vorgehen gegen die BDS-Bewegung ist dringend notwendig. Daneben ist es überfällig, in den Lehrplänen der Integrationskurse das Thema Antisemitismus stärker zu berücksichtigen. Einen Generalverdacht gegen Muslime oder gar eine Instrumentalisierung des Themas, um diese religiöse Minderheit auszugrenzen, lehnen wir jedoch ausdrücklich ab.“
Berlin, 18. Januar 2018 / 2. Schwat 5778