Erklärung von Dr. Dieter Graumann zur Strafanzeige gegen einen Mohel



Nachdem gegen einen Rabbiner und Mohel aus Hof Strafanzeige wegen der
Beschneidung bei Knaben aus religiösen Gründen erstattet wurde, erklärte der
Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann:

„Die Anzeige gegen den Rabbiner in Hof zeigt uns nochmals sehr eindringlich, wie notwendig jetzt eine rechtliche Regelung ist, die die Beschneidung aus religiösen Gründen weiterhin ausdrücklich erlaubt. Es darf einfach nicht sein, dass Juden aufgrund der Ausübung ihrer bloßen religiösen Pflicht plötzlich auf geradezu bösartige Weise rüde stigmatisiert und sogar kriminalisiert werden. Die Anzeige ist daher diskriminierend, unsensibel und diffamiert auf ungeheuerliche Weise die gesamte jüdische wie auch die muslimische Gemeinschaft hierzulande.

Ich habe jedoch volles Vertrauen in die deutschen Behörden, dass sie auch bis
zu einer endgültigen Gesetzesverabschiedung verantwortungsbewusst und klug
agieren werden auf eine Weise, die es weiterhin ermöglichen wird, jüdisches und muslimisches Leben wie bisher hier fortzusetzen.

Die Beschneidungen an Jungen ist und bleibt ein elementares Gebot des
Judentums, welches wir mit Sicherheit auch weiterhin als konstitutives Merkmal unserer jüdischen Identität einhalten werden. Kein Gebot im Judentum wird so universell befolgt wie gerade dieses. Wo immer wir im Judentum stehen: Das vereint uns alle. Und: Das muss jeder wissen.

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