Dass Kunstfreiheit und der Kampf gegen Antisemitismus zwei miteinander im Einklang stehende Grundwerte sind, wurde in den vergangenen Monaten und Jahren nicht nur von jüdischen Organisationen betont, sondern auch von renommierten Verfassungsrechtlern. Der Vorstoß der Kultur-MK zu „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur“ beruht auf diesem Verständnis. Dieser Konsens allein reicht aber nicht aus. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Antisemitismus in Kunst und Kultur nicht nur fest verankert ist, sondern sich stetig bedrohlich weiterentwickelt. Der Ausweg über die Eigenverantwortung ist in weiten Teilen gescheitert. Wir brauchen für die Zukunft klare Richtlinien und keine Konzepte von gestern. Wer sich davor scheut, die bewährte und praxisbezogene IHRA-Antisemitismusdefinition als Grundlage für Kulturförderung zu benennen, der wird im Kampf gegen Antisemitismus nicht weit kommen.
Die Erklärung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.kmk.org/de/presse/pressearchiv/mitteilung/gemeinsame-erklaerung-der-kulturministerkonferenz-der-beauftragten-der-bundesregierung-fuer-kultur-un.html