"Wir müssen für die ethischen Standards kämpfen"



Rede von Zentralratspräsident Dr. Josef Schuster bei der 83. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie: Geschichte der deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung im Nationalsozialismus, 20.4.2017, Mannheim

Foto: Thomas Lohnes

Die Geschichte der Medizin ist auch eine Geschichte der Menschenversuche. Ethisch vertretbarer Menschenversuche und ethisch zu verurteilender Menschenversuche. Schon vor der Zeit des Nationalsozialismus, zum Beispiel in den Kolonien in Afrika, wie auch noch nach der NS-Zeit gab es medizinische Experimente an Menschen, die ohne deren Einwilligung und Aufklärung stattfanden. Fast immer waren wehrlose Menschen die Opfer: Gefängnisinsassen, schwarze Menschen, Analphabeten, Prostituierte oder Menschen mit Behinderung.

So verwerflich dies war – und darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren – so bleibt es eine historische Tatsache, dass es nie zuvor so grausame medizinische Versuche in einer solchen Dimension gegeben hatte wie im Nationalsozialismus.

Niemals zuvor war eine so große Gruppe an Menschen als minderwertig und lebensunwert abgestempelt worden, so dass bei vielen damaligen Wissenschaftlern und Medizinern alle Hemmungen fielen und tausende Opfer zu medizinischen Experimenten gezwungen wurden. Deutsche Mediziner haben in einem Ausmaß den Eid des Hippokrates und alle auch schon damals vorhandenen ethischen Standards gebrochen und sind schuldig geworden, dass es bis heute für die medizinische Zunft in Deutschland zutiefst beschämend ist.

In meiner Doppelfunktion als Internist und als Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland begrüße ich es daher sehr, dass mehrere medizinische Fachgesellschaften in den vergangenen Jahren diese unrühmliche Vergangenheit selbstkritisch aufgearbeitet haben. Es ist gut, dass auch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie jetzt diesen Schritt getan hat.

Im Namen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland möchte ich Ihnen, sehr geehrter Herr Prof. Ertl, für Ihr außerordentliches Engagement für diese Studie danken!

Es hat – darin sind wir uns hier sicherlich einig – eigentlich viel zu lange gedauert, bis sich die Fachgesellschaften mit ihrer Vergangenheit auseinandergesetzt haben. Ende der 1990er Jahre erschien die Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft. 2009 hat die Deutsche Gesellschaft für Psychatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde eine Passage in ihre Satzung aufgenommen, in der sie sich zur besonderen Verantwortung für die Würde und Rechte der psychisch Kranken bekennt, die aus der Beteiligung der Vorläuferorganisationen an den Verbrechen der Nationalsozialisten erwachse.

2012 verabschiedete der Deutsche Ärztetag eine ähnliche Erklärung. Auch meine Fachrichtung, die Gastroenterologen, sowie unter anderem die Neurologen, die Kinderärzte, die Hämatologen und die Urologen haben sich mit ihrer Rolle im Nationalsozialismus befasst. 2015 legte die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin eine Studie vor, ähnlich wie die nun jetzt vorliegende Studie der DGK. Und gerade erst hat die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie in einem Gedenkband an ihre 308 jüdischen Mitglieder erinnert, die während der NS-Zeit Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt waren und zum Teil ermordet wurden.

Mit dieser Verspätung unterscheiden sich die Mediziner übrigens nicht von anderen gesellschaftlichen Gruppen. Ob wir nun Ministerien nehmen oder große Unternehmen wie VW, Daimler Benz oder jüngst C & A – überall wich man dem genauen Hinsehen und öffentlichen Benennen der Verantwortlichen aus, solange die Beteiligten noch lebten.

Damit entfiel, wie Sie, Herr Prof. Ertl, sehr treffend in der Einleitung schreiben, allerdings auch die Möglichkeit, Zeitzeugen zu befragen. Und ich darf hinzufügen: Es entfiel auch die Möglichkeit, Verantwortliche vor Gericht zu stellen.

Die medizinischen Fachgesellschaften haben jedoch mit ihrer Bereitschaft, sich mit der Verstrickung in die NS-Verbrechen zu beschäftigen, einen wichtigen Kontrapunkt gesetzt. Nämlich einen Kontrapunkt zu jenen Kräften, die uns gerade einreden wollen, wir würden uns viel zu viel mit dem Nationalsozialismus befassen und sollten jetzt endlich stärker die ruhmreichen Zeiten der deutschen Vergangenheit ins Blickfeld rücken.

Ich darf in diesem Zusammenhang Bundestagspräsident Norbert Lammert zitieren, der in seiner Rede zur Eröffnung der Bundesversammlung im Februar sagte: „Bequem ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit nie, aber sie ist eine demokratische Tugend.“

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben mit der vorliegenden Studie diesen unbequemen Weg der Tugend beschritten!

Doch um jetzt tatsächlich den Blick zurückzuwerfen: Wie gingen die Nationalsozialisten gegen jüdische Mediziner vor?

Bereits ab 1933 wurde jüdischen Ärzten systematisch die Existenzgrundlage entzogen. Sie wurden aus Kliniken, Universitäten und Instituten entlassen. Im April 1933 verloren sie ihre Kassenzulassung. Juden wurden vom Studium ausgeschlossen. Die Deutsche Ärzteschaft war damals sehr schnell und sehr vollständig auf Linie der Nationalsozialisten und ging aktiv gegen die sogenannte „verjudete Ärzteschaft“ vor, um einen, wie es hieß, „sittlich und politisch unversehrten Ärztestand“ zu erreichen.

Im März 1933 hatten sich der Hartmannbund und der Deutsche Ärzte-Vereins-Bund dem Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund angeschlossen. Jüdische und andere missliebige Ärzte wurden sofort ausgeschlossen. 1938 folgte das endgültige Berufsverbot für jüdische Ärzte.

Rund der Hälfte der damals etwa 8.000 jüdischen Ärzten gelang es zu emigrieren. Wer emigrieren wollte, musste die sogenannte Reichsfluchtsteuer und eine Vermögensabgabe zahlen. Das Geld war für viele Ärzte kaum noch aufzubringen, weil die systematische Benachteiligung und Ausgrenzung zu deutlichen Einkommensverlusten geführt hatten.

Wer die Flucht aus Deutschland nicht schaffte, ging den gleichen Weg wie die übrige jüdische Gemeinschaft: Deportation in die Konzentrations- und Vernichtungslager. Nach Schätzungen überlebten rund 2.000 deutsche jüdische Ärzte die Schoah nicht. Von den emigrierten Kollegen kehrten nach 1945 nur rund fünf Prozent nach Deutschland zurück. Deutschland hatte damit auch viel medizinisches Fachwissen verloren. Einige Koryphäen ihres Fachs blieben in den USA, wo sie später an Spitzen-Universitäten lehrten. Die Verluste, die das deutsche Geistesleben insgesamt durch die Nationalsozialisten erlitten hat, könnten sicherlich manchmal noch stärker beleuchtet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ihrer neuen Studie wird genau dargestellt, wie die Deutsche Gesellschaft für Kreislaufforschung während der NS-Zeit agierte und in das System verstrickt war. Da Sie im Anschluss an meine Rede Herr Baumann ausführlich über die Studie informieren wird, möchte ich mich einem Thema zuwenden, das meines Erachtens in diesen Zusammenhang gehört und das mir besonders wichtig ist:

Welche Werte zählen heute in unserer Gesellschaft? Wie steht es um die ethischen Standards in der Medizin? Vor 70 Jahren, am 20. August 1947, endete der Nürnberger Ärzteprozess. Es war einer der Nachfolgeprozesse nach dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Von den 20 angeklagten Ärzten wurden vier zum Tode verurteilt, fünf zu lebenslangen Haftstrafen und vier zu Haftstrafen zwischen zehn und 20 Jahren. Sieben Angeklagte wurden freigesprochen. Keiner der Angeklagten zeigte im Prozess Reue oder Schuldbewusstsein.

Mit dem Urteil einher ging auch der Nürnberger Kodex, der vom Militärgerichtshof erlassen wurde. Er dient bis heute als Richtschnur für medizinische Versuche am Menschen und ging später in die Erklärung von Helsinki ein. Ein paar Punkte aus dem Nürnberger Kodex möchte ich hier wiederholen:

Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Sie darf nicht durch Gewalt, Betrug, Druck, Vortäuschung oder Überredung beeinflusst werden. Sie muss eine verständige und informierte Entscheidung treffen können. Von dem Versuch müssen Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sein. Versuche, von denen angenommen werden kann, dass sie zum Tod oder zu dauerhaften Schäden führen, sind nicht gestattet. Die Versuchsperson muss die Möglichkeit haben, den Versuch zu beenden.

Der Nürnberger Kodex ist aus dem Wissen um die verbrecherischen Menschenversuche in den Konzentrationslagern und Anstalten entstanden und gilt weltweit. Denn das damalige Handeln der Mediziner wirft Fragen der Medizinethik und der allgemeinen Ethik auf, die bis heute relevant sind.

Ich komme später noch einmal dazu. Doch möchte ich schon an dieser Stelle betonen: Wir leben in einer Zeit, die sehr stark von einem Kosten-Nutzen-Denken geprägt ist und in der die Gentechnik ganz neue medizinische Möglichkeiten eröffnet. Gerade vor diesem Hintergrund dürfen wir die Aufweichung unserer medizinethischen Standards nicht zulassen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

beim Blick auf unsere heutige Gesellschaft habe ich leider häufig den Eindruck, dass Werte und ethische Maßstäbe ins Rutschen gekommen sind. Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit und gerne mit dem Vorsatz „Man wird doch wohl mal sagen dürfen“ werden heutzutage diskriminierende und unverschämte Äußerungen gemacht, die erschaudern lassen. Wir erleben das ja auch als Ärzte. Noch stärker wird unser Pflegepersonal mit solchem Verhalten konfrontiert. Es ist geprägt von Respektlosigkeit und oft einem hohen Maß an Egoismus. Uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, rettet manchmal noch der weiße Kittel, der respekteinflößend wirkt. Aber auch nur noch, wenn uns die Patienten gegenüberstehen. Besteht hingegen die Möglichkeit, im Internet anonym oder versteckt hinter Fake-Profilen Ärzte zu bewerten, dann kübeln die Leute uns regelrecht alles vor die Füße.

Und aus meiner Perspektive als Präsident des Zentralrats der Juden kann ich leider ergänzen: Bei antisemitischen Äußerungen sind gerade im Internet längst alle Hemmungen gefallen. Gerade erst hat der World Jewish Congress eine große, weltweite Studie zu Antisemitismus in den Sozialen Medien machen lassen und herausgefunden: Im Schnitt findet sich alle 83 Sekunden ein antisemitischer Kommentar auf Twitter, Facebook und Co.

Auch auf der Facebook-Seite des Zentralrats der Juden scheuen sich die Menschen nicht, offen antisemitische Statements zu verbreiten. Sie werden es daher nachvollziehen können, dass wir den Versuch des Bundesjustizministers unterstützen, gesetzlich gegen Hate-Speech auf sozialen Plattformen vorzugehen. Es geht hier nicht um Zensur oder eine Gesinnungspolizei. Aber es kann doch nicht sein, dass wir Plattformen pflegen, auf denen sich Hass und Hetze in enormer Geschwindigkeit, mit einer riesigen Reichweite völlig ungehindert verbreiten können. Was mit verbaler oder sagen wir: virtueller Zündelei anfängt, endet zu schnell mit realer Gewalt gegen Menschen. „Die Barberei der Sprache ist die Barberei des Geistes“, hat Dolf Sternberger einmal gesagt.

Es ist die Kultur der Toleranz und des Respekts, die zu einem Teil verloren gegangen ist. Ich habe vorhin mit einem Augenzwinkern den Respekt vor dem weißen Kittel erwähnt. Den mögen wir natürlich.

Doch um zu unserem Ausgangsthema zurückzukehren: Respekt vor unseren Patienten und Respekt vor dem Leben – dies zählt zu den Kardinaltugenden, die wir Mediziner verinnerlichen und leben müssen. Es waren diese Tugenden, die den Ärzten in den Konzentrationslagern vollkommen abhanden gekommen waren. Sie betrachteten ihre Patienten gar nicht mehr als Menschen. Die Häftlinge waren zu Nummern degradiert. Das machte es leichter, sie als Versuchsmaterial zu sehen. Der Tod und dauerhafte Schäden wurden wissentlich und leichtfertig in Kauf genommen. Es war die Perversion des Hippokratischen Eides, die zwischen 1933 und 1945 vollzogen wurde.

Der Wert des Lebens – in wohl kaum einer anderen Religion wird das Gut Leben wohl so hoch geachtet wie im Judentum. Im Talmud heißt es: „Wer ein Menschenleben rettet, dem wird es angerechnet, als würde er die ganze Welt retten. Und wer ein Menschenleben zu Unrecht auslöscht, dem wird es angerechnet, als hätte er die ganze Welt zerstört.“ Und ebenso gilt das Gebot, Leben zu retten, im Judentum höher als alle anderen Religionsgesetze.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie sieht es heute aus mit diesem Respekt vor dem Leben? Werden unsere ethischen Standards unserer hippokratischen Verpflichtung gerecht? Meine Erachtens ist das Risiko einer Aufweichung der Standards stets vorhanden. Daher war es sehr wichtig, dass in die Deklaration von Helsinki aufgenommen wurde: Unabhängige Ethik-Kommissionen müssen zu geplanten Versuchen ihre Zustimmung geben.

Doch war im Nürnberger Kodex noch die Einwilligung des voll informierten Probanden unbedingte Voraussetzung, so ist dies in der Helsinki-Erklärung in der jüngsten Fassung nicht mehr der Fall. Ich zitiere: „Forschung mit Personen, die körperlich oder geistig zu einer Einwilligung nicht fähig sind, beispielsweise mit bewusstlosen Patienten, darf nur dann erfolgen, wenn der körperliche oder geistige Zustand, der das Einholen der Informierten Einwilligung verhindert, ein erforderliches Merkmal für die beforschte Gruppe ist. Unter solchen Umständen muss der Arzt die Informierte Einwilligung des rechtlichen Vertreters einholen. Ist ein solcher Vertreter nicht verfügbar und kann die Forschung nicht aufgeschoben werden, kann die Studie ohne Informierte Einwilligung und unter der Voraussetzung durchgeführt werden, dass die besonderen Gründe für den Einschluss von Versuchspersonen, die aufgrund ihres Zustands nicht zu einer Informierten Einwilligung fähig sind, im Studienprotokoll festgehalten worden sind und die Studie von einer Forschungs-Ethikkommission zustimmend bewertet worden ist.“

Wir wissen, dass die Erklärung von Helsinki nicht bindend ist, aber in der Regel als Leitlinie für Gesetzeswerke verwendet wird. Erst im vergangenen Jahr war die deutsche Ärzteschaft ganz konkret mit der Frage von Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Patienten konfrontiert, als es um gruppennützige Arzneimittelforschung an Demenzkranken ging.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich gehöre nicht zu jenen, die sofort ein rotes Tuch sehen. Oder die in diesem Fall das Risiko einer „Verzweckung“ des Lebens sehen. Das halte ich für übertrieben. Aber die sorgfältige Abwägung und präzise Festlegung, wie mit nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen geforscht werden darf, muss es immer geben! Nie dürfen wir leichtfertig ethische Grundsätze schleifen.

Die neue gesetzliche Regelung, die zur Bedingung macht, dass die Betroffenen zuvor im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ihre schriftliche Zustimmung gegeben hatten, ist meines Erachtens ethisch vertretbar. Inwieweit sie praktikabel ist, mag dahingestellt sein. Denn ich fürchte, dass sich womöglich nur so wenige Patienten finden, die diese Voraussetzungen erfüllen, dass der Forschung nur bedingt geholfen ist.

In der parlamentarischen und gesellschaftlichen Debatte über den Gesetzentwurf wurde jedoch deutlich: In Deutschland werden weiterhin solche medizin-ethischen Fragen vor dem Hintergrund der NS-Verbrechen diskutiert. Das Wissen um diese extreme Verletzung der Menschenwürde damals bewahrt uns vor unbedachten Schritten heute.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

diese Sensibiliät, die aus dem Wissen über die Vergangenheit stammt, muss unbedingt erhalten bleiben! Auch nachfolgenden Generationen muss das vermittelt werden. Daher ist es auch in dieser Hinsicht sehr wertvoll, dass jetzt auch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie ihre Vergangenheit aufgearbeitet hat. Sorgen Sie dafür, dass die Studie nicht in Bibliotheken verschwindet! Die Geschichte der deutschen Medizin gehört mit ihren glanzvollen Momenten, aber eben auch mit ihren Abgründen in die Mediziner-Ausbildung.

Und wir Ärzte müssen immer diejenigen sein, die gegen das Kosten-Nutzen-Denken in unserer Gesellschaft, die angesichts einer alternden Gesellschaft, angesichts von Begehrlichkeiten der Forschung und angesichts immenser neuer Möglichkeiten durch die Genforschung die ethischen Standards verteidigen, ja, für sie kämpfen. Im Respekt vor den Patienten. Und im Respekt vor dem Leben.

Ich danken Ihnen!

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