Festvortrag an der Universität Trier im Rahmen der Absolventenfeier des Fachbereichs Rechtswissenschaft am 27.04.2018: „Wie steht es um unser Recht – eine Analyse aus jüdischer Perspektive“
Vor acht Jahren saß ich in diesem Audi-Max genau da, wo Sie heute sitzen, und habe mein Abschlusszeugnis erhalten. Deshalb weiß ich nur zu genau, was Sie, liebe Absolventen, gerade hinter sich haben. Ich gratuliere Ihnen zu Ihrem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums oder zur erfolgreichen Promotion.
Ich erinnere mich noch gut an die enorme Stofffülle, die es zu bewältigen galt, an die Nächte ohne Schlaf, an denen man durchgebüffelt hat und den – ich nenne es einmal „Respekt“ vor den anstehenden Prüfungen, der einem manches Mal zusätzlich den Schlaf geraubt hat.
Das alles haben Sie, liebe Absolventinnen und Absolventen, nunmehr erfolgreich hinter sich gebracht und daher vor allem anderen Ihnen meinen herzlichsten Glückwunsch!
„Wie steht es um unser Recht – eine Analyse aus jüdischer Perspektive“.
Ich habe diesen Titel gewählt, um eine etwas andere Perspektive auf unser Recht und damit unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie in diesem Land aufzuzeigen.
Die Perspektive einer kleinen, aber vitalen Minderheit, deren Existenz gerade in Deutschland alles andere als eine Selbstverständlichkeit ist. Eine Existenz, die vielleicht den wenigsten wirklich gegenwärtig ist.
Unser Recht meint in diesem Zusammenhang nicht nur geltende Rechtsvorschriften, sondern auch das, was wir Juden in Deutschland als unser Recht betrachten:
Als selbstverständlicher Teil einer Gesellschaft zu sein, in der die Religion frei gelebt werden kann. In der wir als Jüdinnen und Juden nicht bedroht sind, in der wir selbstverständlicher Teil einer offenen werteorientierten Demokratie sind, uns engagieren und uns frei entfalten können.
In einem Rechtsstaat, der Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Gerechtigkeit verpflichtet ist.
Einer Justiz, die die eigene Vergangenheit kennt und sich dem „Nie wieder“ verpflichtet sieht. Einer Justiz, die im tiefsten Innern ihres Wesens verinnerlicht hat, dass jeder Angriff auf Minderheiten einen fundamentalen Angriff auf ein liberales und plurales Verständnis von Demokratie darstellt, der uns alle auffordert, entschieden zu handeln.
Denn das – nicht mehr und nicht weniger - ist (auch) unser jüdisches Recht!
In der Vorbereitung dieser Rede, meine Damen und Herren, habe ich mich gefragt, wie viele von Ihnen denn überhaupt schon einmal Kontakt zu Juden hatten.
Wie viele von Ihnen haben wohl schon einmal eine Synagoge besucht?
Wie viele von Ihnen kennen zumindest die zentralen jüdischen Feiertage wie Pessach, Sukkot, Rosch Haschana oder Jom Kippur?
Wie viele von Ihnen haben schon einmal eine Gedenkstätte eines ehemaligen Konzentrationslagers besucht?
Vorstellungen über Juden sind häufig klischeebehaftet. Wenn Medien über Juden berichten, sind die Berichte hierzu meist mit Kippot, Davidsternen oder schwarzgewandeten und behüteten Rabbinern bebildert.
Das Judentum ist nicht ausschließlich auf die Schoa zu reduzieren, und Juden sind auch nicht ausschließlich zu Opfern zu machen.
Welche prägenden Beiträge hat die jüdische Gemeinschaft zu diesem Lande beigesteuert?
So hat die Idee des Artikels 1 Grundgesetz, der die Unantastbarkeit der Würde des Menschen beinhaltet, seine Wurzeln nicht ausschließlich im antiken Griechenland, sondern durchaus auch im Judentum!
Rabbiner haben schon im zweiten Jahrhundert das Prinzip der Würde des Menschen einschließlich des Prinzips seiner Individualität gekannt und propagiert.
Zweifellos haben jüdische Ideen das politische Denken in Europa zudem wesentlich geprägt. Es waren wiederum auch Rabbiner, die das Prinzip des Rechtsstaates zu einer universellen Menschenpflicht erhoben haben. Im Talmud wurden die sieben noachidischen Gebote definiert, die nicht nur für Juden, sondern für alle Menschen universal gelten. Das siebte Gebot verpflichtet zur „Schaffung eines Gerichtswesens“.
Große Namen des politischen Denkens, wie Theodor W. Adorno, Martin Buber oder Walter Benjamin dürften schon eher bekannt sein als z.B. der Einfluss des jüdischen Philosophen Hermann Cohen, der zu den ersten gehörte, die das Prinzip des Menschen als Mitmenschen formuliert hatten.
Dass in Deutschland nach der Schoa überhaupt wieder Jüdische Gemeinden existieren, ist sicher eines der großen Wunder sowohl in der jüdischen als auch in der deutschen Geschichte.
Ein Wunder, das man wenige Jahre nach der Schoa und nach der fabrikmäßig durchgeführten Ermordung und Vernichtung von sechs Millionen Juden für völlig undenkbar gehalten hätte.
Vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten lebten in Deutschland etwa 500.00 Juden, was einem prozentualen Anteil von lediglich ca. 0,8 Prozent der Gesamtbevölkerung entsprach.
Offensichtlich dennoch zu viel für den Rassenhass der Nationalsozialisten. Eine Untersuchung über das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in Berlin zeigte, dass allein in Berlin 1.800 Rechtsanwälte im Nationalsozialismus lediglich aufgrund ihrer Herkunft ausgegrenzt wurden. Im gesamten deutschen Reich waren 1933 ca. 19.208 Anwälte zugelassen.
Es war auch ihr Recht, das auf unfassbare Weise gebeugt wurde und sie plötzlich zu Opfern und Entrechteten machte.
Der jüdische Blick auf diese nicht so ferne deutsche Vergangenheit ist kein abstrakter und kein historisierender. Er ist Teil von nahezu jeder jüdischen Familiengeschichte – er ist vor allem ein Blick auf das, was fehlt und was nie mehr wiederkehrt.
Deshalb ist es für die jüdische Gemeinschaft von fundamentaler Bedeutung, dass sich diese Demokratie, dass sich die Menschen in ihr der Vergangenheit stellen, sich mit ihr beschäftigen und die gewonnenen Erkenntnisse zum Bestandteil ihrer je eigenen Identität machen.
Dies gilt für alle Menschen in Deutschland, gleich welcher Religion, Herkunft, Hautfarbe, welchen Geschlechts.
Die Tatsache, dass nicht vergessen werden darf, hat nichts – wie es z.B. Protagonisten der AfD oder NPD unterstellen, mit einem „Schuldkult“ zu tun, sondern mit einer Vergewisserung eines „Nie wieder“, das zum Fundament dieser Gesellschaft gehören muss, einer Vergewisserung, die für die Jüdische Gemeinschaft und deren Fortbestand in Deutschland existentiell ist.
Diese Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit muss alle gesellschaftlichen Bereiche umfassen, also auch das, was während des Nationalsozialismus als Recht bezeichnet wurde und für Jüdinnen und Juden nichts anderes bedeutete, als plötzlich zu Menschen ohne Recht zu werden.
Systematisch versuchten Nationalsozialisten die Ausgrenzung aller Juden unter anderem aus der Anwaltschaft zu erreichen. Am 31. März 1933 wurde per Erlass ein Hausverbot für alle als jüdisch geltenden Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte an den Gerichten in Deutschland ausgesprochen. Das allgemeine Berufsverbot wurde im November 1938 durchgesetzt. Die Jahre 1933 – 1945 bedeuteten eine schreckliche Aneinanderreihung von Diskriminierung, Ausgrenzung, Entrechtung und Verfolgung für jüdischen Juristen. Das Erinnern an das Schicksal dieser Menschen bedeutet eine nachträgliche Würdigung ihres Schaffens und sichert, dass ihr Schicksal unvergessen bleibt.
Ein Projekt aus jüngster Zeit ragt besonders hervor, das sich dieser Verantwortung in herausragender Weise gestellt hat, nämlich das sogenannte „Rosenburg-Projekt“ des Bundesjustizministeriums.
Die Ergebnisse der Publikation „Die Akte Rosenburg“ haben mich nicht nur als einen jüdischen Bürger in diesem Land, sondern vor allem auch als Juristen außerordentlich berührt – so bedrückend diese auch sind.
Das sogenannte „Rosenburg-Projekt“ geht weit über bereits vorliegende Arbeiten zur Darstellung des Themas „Justiz im Nationalsozialismus“ hinaus und stellt die Frage nach dem Danach, der Frage, wie ist die deutsche Justiz, wie ist die junge Demokratie nach 1945 nach dem Untergang des nationalsozialistischen Terrorregimes mit ihrem „braunen Erbe“ umgegangen, und zeigt damit unmittelbar, warum die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit unabdingbar ist: Nämlich weil die Vergangenheit niemals völlig abgeschlossen ist und weil die Jahre der braunen Diktatur noch lange nachwirken sollten. Und es führt uns noch eines ganz klar vor Augen: Es gab keine „Stunde Null“! Weder 1945, noch 1949.
Das Rosenburg-Projekt hat also das im Fokus, was der jüdische Publizist und Journalist Ralph Giordano einst so treffend als die „Zweite Schuld“ bezeichnet hat, nämlich die Verdrängung und Verleugnung der „Ersten Schuld“ nach Kriegsende 1945.
Die „Zweite Schuld“ meint all diejenigen politischen Entscheidungen, die es Tätern ermöglichten, auch in der bundesrepublikanischen Demokratie nicht nur wieder in Amt und Würden zu gelangen, sondern sogar große Karrieren zu machen.
Sie meint auch die inhaltliche Kontinuität – den Geist, den Gesetze noch über Jahrzehnte nach dem Untergang des „Dritten Reiches“ atmeten und so dessen Wirken über den gewaltsamen Untergang des nationalsozialistischen Terrorregimes hinaus verlängerten.
Hat man einmal verstanden, wie groß die Kontinuitäten der sogenannten „furchtbaren“ Juristen waren, so muss man auch die Frage stellen, welche, wenn heute auch nicht mehr personellen, aber inhaltlichen Kontinuitäten in Gesetzestexten, Urteilen und Kommentaren noch lange Zeit den Geist derer atmeten, die seinerzeit nur allzu leichtfüßig den Systemwechsel vom NS-Staat in die bundesrepublikanische Wirklichkeit geschafft haben.
Ich möchte an dieser Stelle den Namensgeber des „Palandt“ erwähnen. Anwaltliche Arbeit und Rechtsprechung im Zivilrecht in Deutschland ist ohne diesen Kommentar – wie Sie wissen – nicht denkbar. Was vielen wenig bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass Otto Palandt im Nationalsozialismus einer der führenden Juristen gewesen ist.
Otto Palandt war Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes, Mitglied der Akademie für deutsches Recht und Leiter der Ausbildungsabteilung im Reichsministerium der Justiz. Er hat die „Arisierung“ des Rechtswesens maßgeblich vorangetrieben und sorgte übrigens bereits 1933 dafür, dass Frauen vom Studium der Rechtswissenschaften auszuschließen seien.
In der knapp 80jährigen Geschichte des Kommentars gab es keine größere Debatte um den Namenspatron. Dies geschah sage und schreibe erst im September 2017 auf Initiative eines Doktoranden der Rechtswissenschaft.
Die Initiative „Palandt Umbenennen“ forderte die Umbenennung des Werks und schlug u.a. eine Benennung nach dem jüdischen Verleger Otto Liebmann als Herausgeber des ursprünglichen Kommentars vor.
Der 1875 in Mainz geborene Otto Liebmann wurde 1933 aufgrund massiver antisemitischer Anfeindungen gezwungen, sein Lebenswerk zu verkaufen. Der seinerzeit außerordentlich anerkannte jüdische Jurist und Verleger starb 1942 und ist heute nahezu vergessen.
Einer der größten Skandale der deutschen Nachkriegs-Gesetzgebung war die sogenannte „kalte Amnestie“ für unzählige Nazitäter, deren Verbrechen nie aufgeklärt wurden.
1968 passierte den Bundestag ein scheinbar harmloses, in Wahrheit aber ungeheuerliches Gesetz. Es führte mit einem Schlag zu einer Generalamnestie der meisten Verbrecher des Nazi-Regims: Ihre Taten galten rückwirkend als verjährt.
Und das, während die umfangreichsten Ermittlungen gegen die Täter des "Dritten Reiches" geführt wurden, das Verfahren gegen das Reichssicherheitshauptamt. Elf Staatsanwälte, 150.000 Aktenordner, ein Riesenverfahren, und draußen Studentenproteste. Und was geschah im Justizministerium? Da schrieb der Leiter der Strafrechtsabteilung Eduard Dreher ein Gesetz mit dem harmlosen Namen Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz EGOWiG. Im Bundestag kapierte das niemand, es wurde darüber nicht einmal debattiert. Damit fand das Reichssicherheitshauptamtsverfahren ein abruptes Ende.
Beihilfe zu nationalsozialistischen Gewaltverbrechen war fortan zum 9. Mai 1960 verjährt.
Aber es gab auch Juristen, die den Kampf gegen das Vergessen und die schnelle Anpassung aufopferungsvoll aufnahmen: In diesem Zusammenhang sei an die herausragenden Verdienste von Fritz Bauer erinnert, den Sohn jüdischer Eltern und einstigen Generalstaatsanwalt in Hessen.
Er kämpfte unermüdlich dafür, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit seinem Namen sind untrennbar die Überführung Adolf Eichmanns nach Israel, die Neubewertung der Widerstandskämpfer des 20. Juli und vor allem die Frankfurter Auschwitz-Prozesse verbunden, die für die Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland von prägender Bedeutung waren.
Auch der deutsche Sozialrichter Jan-Robert von Renesse und sein Engagement für die Zahlung von sogenannten Ghettorenten ist ein herausragend positives Beispiel für richterliches Engagement. In seinem Kampf für eine angemessene Entschädigung der Opfer hatte er allerdings mit massivem Widerstand in Politik und Justiz zu kämpfen.
Was für mich aber das Rosenburg-Projekt so spannend und wichtig macht, ist, dass es ein Ende macht mit der Denkfigur vom Juristen als „unpolitischen Beamten“, wonach dieser lediglich passiv ausführt, was ihm je nach politischer Vorgabe vorgegeben wird, und er gleichsam vom jeweiligen „Regime“ völlig unbeeinflusst agiert.
Ein solches Berufsbild von Juristen negiert, dass diese im staatlichen Gefüge eine zentrale Rolle ausüben – ja, auch Organe der Rechtspflege sind. Juristen sind eben nicht nur „Techniker der Macht“, sondern tragen mit ihrem Handeln unmittelbare Verantwortung, schon deshalb, weil Politikberatung und Politiknähe zu den Kernaufgaben von Ministerialverwaltung gehören.
Meine Damen und Herren, auch für Juristen muss angesichts ihrer Aufgabe, das Recht zu schützen, in besonderem Maße gelten, was Viktor Hugo einst formulierte und was ich hier zitieren darf: „Wissen und Gewissen sind die nicht wegdenkbaren Eigenschaften der Justiz. Form und Inhalt von Gesetzen sind untrennbar miteinander verbunden.“ Und darauf kommt es im Hier und Heute an. Dazu gehört in unserem Rechtsstaat mehr als das „Durchdeklinieren“ von Paragraphen.
Dies muss eine der zentralen Lehren aus dem Nationalsozialismus sein, an der sich Juristinnen und Juristen täglich in ihrer Arbeit und ihren Entscheidungen messen lassen müssen.
Wir erfreuen uns in diesem Lande rechtsstaatlicher Grundsätze, um die uns Menschen aus vielen Ländern der Erde beneiden. Freiheitliche Rechte, die keineswegs selbstverständlich sind:
Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Religionsfreiheit.
Das Recht, frei und geheim zu wählen.
Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist keine Selbstverständlichkeit. Dass unser Grundgesetz in Reaktion auf den Nationalsozialismus und die Schoa das „deutsche Volk“ ausdrücklich nicht ethnisch definiert, sondern als Gemeinschaft aller Staatsbürger, wendet sich gegen jene, die Minderheiten wie Juden oder Muslime aus diesem Staatsverständnis ausgrenzen wollen.
Islamisten, Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde jeglicher Couleur versuchen nicht nur die Grenzen dieser Freiheitsrechte auszutesten oder sie gegeneinander auszuspielen, nein, sie missbrauchen sie auf schändlichste Weise und versuchen so, unseren Rechtsstaat an seine Grenzen zu treiben oder ihn durch provozierte Überreaktionen ad absurdum zu führen.
Die Reaktion auf diese Provokationen und Angriffe muss ein sichtbarer Rechtsstaat sein, der seine Grundsätze durchsetzt und unmissverständlich deutlich macht, dass wir in Deutschland eine Demokratie haben, die sich gegen ihre Feinde zur Wehr setzt.
Meinungs- und Versammlungsfreiheit haben ganz klar dort ihre Grenze, wo die freiheitlichen Werte unseres Grundgesetzes mit Füßen getreten werden.
Wenn z.B. wie jüngst Flaggen mit Davidsternen oder Israelflaggen in Berlin am Brandenburger Tor verbrannt werden, dann ist die Grenze der Meinungsfreiheit ganz klar überschritten. Dann gilt es geltende Gesetze unnachgiebig anzuwenden oder wo notwendig zeitnah durch den Gesetzgeber nachzubessern.
Volksverhetzung, das Leugnen des Holocaust, die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Bedrohung oder gar Mordaufrufe sind strafbare Handlungen und überschreiten die Grenzen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Mit derartigen Überschreitungen ist die jüdische Gemeinschaft tagtäglich konfrontiert.
So erhalten jüdische Einrichtungen beinahe täglich Drohungen, Beschimpfungen und Schmähungen. Die Absender verschicken dabei ihre Hasstiraden ohne Scheu – und zwar mit ihrem Klarnamen. Und das ohne ein Unrechtsempfinden. Nach geltendem Recht scheinbar zu Recht. Wenn eine Person per Brief oder E-Mail an eine Jüdische Gemeinde die Hoffnung und den tiefen Wunsch ausdrückt, alle Juden mögen möglichst schnell mit Gas ermordet oder mit Blei durchsiebt werden, so ist das nach geltendem Recht keine strafbare Handlung. Es ist keine Volksverhetzung, da das Tatbestandsmerkmal „den öffentlichen Frieden zu stören“ nicht erfüllt ist, aber es ist auch keine Beleidigung, da es am Ehrträger fehlt. Kollektive sind nicht beleidigungsfähig. Diese Zuschriften bleiben für den Absender völlig folgenlos! Sämtliche Verfahren werden nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Und die Täter fühlen sich durch die Verfahrenseinstellungen in ihrem Handeln gestärkt, Mordgelüste zu verbreiten. Meiner Ansicht nach eine unerträgliche Lücke in unserem Rechtssystem, die man dringend schließen muss.
Am vergangenen Wochenende fand am Jahrestag von Hitlers Geburtstag, am 20. April, in der ostsächsischen Grenzstadt Ostritz ein Neonazifestival mit dem Titel „Schild und Schwert“ statt, zu dem Neonazis deutschlandweit und auch aus dem benachbarten Ausland anreisten.
Ordner liefen mit T-Shirts herum, auf denen zu lesen war „Sicherheitsdienst Arische Bruderschaft“ verziert mit zwei gekreuzten Stabhandgranaten - einst Wappen der berüchtigten SS-Sondereinheit „Dirlewanger“. Anmelder des in der Szene gern als „SS-Festival“ abgekürzten Happenings war der NPD-Funktionär Torsten Heise.
Einschlägige Bands, die der Blood & Honour-Bewegung zugerechnet werden, traten in Ostritz auf, Baseball-Kappen mit dem Schriftzug „Nationalsozialist“ wurden - mit Aussparung der Vokale - offen getragen. Der nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB verbotene „Kühnen-Gruß“, bei dem der rechte Arm schräg nach oben ausgestreckt wird und Daumen, Zeige- und Mittelfinger abgespreizt werden, wurde gezeigt.
Nicht nur Juden in Deutschland fragen sich: Muss der Rechtsstaat solche Auftritte wirklich hinnehmen?
Ist die Polizei hinreichend ausgebildet, um hier überzeugend durchzugreifen? Präsentiert sich der Rechtsstaat als durchsetzungsstark? Reagiert eine wachsame Öffentlichkeit entschlossen?
Für Juden in diesem Land Fragen von fundamentaler Bedeutung, denn die Antwort entscheidet darüber, ob die Existenz jüdischen Lebens in diesem Lande auch weiterhin möglich ist und sein wird.
Immerhin hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen ein Alkoholverbot durchgesetzt, da nach Auffassung der OVG-Kammer der Veranstaltung eine kämpferische Zielrichtung zugrunde gelegen habe und von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen sei. Eine wohl mehr als begründete Annahme, wie ich meine.
Ich will hier nun nicht den Eindruck erwecken, dass in jedem Fall die Grenzen völlig eindeutig zu ziehen sind. Gerichte müssen in jedem Fall ganz genau prüfen und die oftmals gegeneinander stehenden Rechtsgüter abwägen und entscheiden. Und ich will hier auch keinesfalls die alleinige Verantwortung für unsere Demokratie an die Justiz wegdelegieren.
Worauf es mir aber ankommt, ist, dass Gerichte Straftaten konsequent sanktionieren müssen. Dass Polizisten sofort eingreifen, wenn die Grenzen des Zulässigen überschritten sind. Dass Lehrer antisemitisches oder religiöses Mobbing sofort unterbinden. Dass wir unseren Rechtstaat auch entsprechend ausstatten, damit das geschehen kann. Personell und auch im Hinblick auf die Ausbildung von künftigen Richtern, Polizisten und Lehrern.
Nur wenn wir klare Grenzen und Werte in unserer Gesellschaft definieren und dazu stehen, überlassen wir nicht jenen das Feld, die unseren Rechtsstaat in der letzten Konsequenz nicht nur ablehnen, sondern gar abschaffen wollen.
Auch deshalb hat sich die jüdische Gemeinschaft in Deutschland für ein NPD-Verbot stark gemacht. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bundestag gestern beschlossen hat, beim Bundesverfassungsgericht den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu beantragen.
Es ist nicht nur für die jüdische Gemeinschaft unerträglich, dass eine Partei, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen will, auch noch aus Steuergeldern finanziert werden soll.
Das Bundesverfassungsgericht hat den geistigen Hintergrund dieser Partei als eindeutig nationalsozialistisch klassifiziert. Dass ein Verbot erst möglich sein soll, wenn die NPD eine Strahlkraft entwickelt hat, die unser Rechtssystem ernsthaft gefährdet, wirft für mich allerdings die Frage auf, ob – wenn dies der Fall ist – die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts überhaupt noch möglich sein würde. Ich möchte zudem zu bedenken geben, dass sich die Strahlkraft einer solchen menschenverachtenden Partei nicht allein an den Prozentzahlen, die sie bei Wahlen erreicht, festmacht, sondern auch an dem gesellschaftlichen Klima, das sie schafft – vor Ort, in den Städten, Landkreisen, Gemeinden und Dörfern.
Es war der ehemalige Präsident des Zentralrats der Juden Paul Spiegel sel. A., der einmal sinngemäß sagte: Wir Juden sind aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit wie ein „Seismograph“ für gesellschaftliche Entwicklungen, die aus dem Ruder laufen. Und wir beobachten diese Gesellschaft sehr genau.
Dabei haben wir auch, aber nicht nur unsere ureigenen Interessen im Blick. Denn wir wissen, wo heute Minderheiten angegriffen werden, sind morgen jüdische Menschen Zielscheibe von Antidemokraten. Gleiches gilt übrigens auch umgekehrt. Jeder Angriff auf unsere Grundrechte ist ein Angriff auf die Gesamtgesellschaft.
Nicht nur in der Beschneidungsdebatte im Jahr 2012 oder der Debatte um das Schächten mussten Juden aber auch Muslime erleben, wie schnell Grundrechte – wie z.B. die Religionsfreiheit – plötzlich zur Disposition gestellt werden können.
Es muss ganz klar sein, wer Religionsfreiheit einschränken will, indem er z.B. das koschere Schächten oder die Beschneidung verbieten will, der muss allerdings wissen, dass er damit fundamentale Gebote des Judentums außer Kraft setzen will.
Wer dies heute fordert, meint am Ende des Tages, dass er kein jüdisches Leben in Deutschland will. Solchen Entwicklungen werden wir Juden in Deutschland uns offensiv – und hoffentlich nicht allein – entgegenstellen.
Religionsfreiheit ist kein nettes „Nice to have“ der Demokratie, sondern fundamentaler Bestandteil dieser Gesellschaft.
Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass Menschen religiöse Symbole auch in der Öffentlichkeit tragen können, ohne dass sie deshalb angegriffen werden, wie es jüngst auf erschreckende Weise im Berliner Prenzlauer Berg geschehen ist, wo ein Kippa-tragender junger Mann am helllichten Tag mit einem Gürtel angegriffen wurde.
Ob es sich um ein Kreuz, eine Kippa oder ein Kopftuch handelt - wenn mitten in Berlin Menschen auf offener Straße angegriffen werden, weil sie für Juden gehalten werden, dann sind wir nicht mehr bei dem „Wehret den Anfängen“, sondern dann sind wir bereits mittendrin. Zu Recht fordert der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland als Reaktion auf diesen Angriff die volle Härte des Gesetzes ein.
Bei derartigen Vorfällen ist es unabdingbar, dass Gerichte in der Lage sind, zeitnah Urteile zu fällen, damit die Täter begreifen, dass ihre Taten auch für sie Konsequenzen haben. Wenn aber Strafverfahren sich über Jahre hinziehen und der Rechtsstaat nicht sichtbar ist, wird er auch nicht ernst genommen.
Der Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus, der auf Beschluss des Deutschen Bundestages eingesetzt worden ist, hat im April 2017 seinen Bericht vorgelegt und darin alle existierenden Formen des Antisemitismus untersucht.
Hierin hat er unter anderem festgestellt, dass der israelbezogene Antisemitismus in unserer Gesellschaft derzeit bei 40 Prozent liegt. Das heißt, dass israelbezogener Antisemitismus derzeit eine Art „Ventilfunktion“ für diese Gesellschaft einnimmt.
Und wir reden hier nicht nur vom Antisemitismus an den gesellschaftlichen Rändern oder vom Antisemitismus in der muslimischen Community. Wir reden auch und im Besonderen vom anscheinend nicht zu beseitigenden Antisemitismus in der Mitte dieser Gesellschaft.
Was man sich sonst nicht zu sagen traut: Im Kontext der sogenannten „Israelkritik“ scheint es möglich. Israel: Für manche offenbar heute ein legitimes Ziel. Antizionismus – die legitime Form des Antisemitismus?
Ein Beispiel für diese Fehlwahrnehmung ist eine Gerichtsverhandlung in Wuppertal.
So fand am 18. Januar 2016 am Wuppertaler Landgericht die Berufungsverhandlung gegen zwei der drei Attentäter statt, die Ende Juli 2014 einen Brandanschlag auf die Wuppertaler Synagoge verübt hatten.
Das zuständige Amtsgericht hatte zunächst erklärt, der Anschlag auf die Synagoge sei keine antisemitische Tat, da die Attentäter erklärt hatten, sie hätten mit dem Anschlag nur die Aufmerksamkeit auf den Konflikt in Gaza lenken wollen.
Meine Damen und Herren, wenn ein Anschlag auf eine Synagoge in Deutschland – warum auch immer – keine antisemitische Tat sein soll – dann stimmt in unserer Gesellschaft und mit Verlaub auch in unserem Rechtssystem etwas nicht.
Antisemitismus ist nicht akzeptabel – unter welchem Deckmäntelchen er sich auch immer zu tarnen versucht. Hier muss eine 0-Toleranz-Politik gelten.
Es ist daher wichtig, dass Antisemitismus als solcher auch erkannt wird. Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung die sogenannte „Working Definition of Antisemitism“ angenommen hat.
Sie soll als praktischer Leitfaden zur Erkennung und Verfolgung von Antisemitismus sowie zur Erarbeitung und Umsetzung gesetzgeberischer Maßnahmen gegen Antisemitismus dienen. Hierfür ist es allerdings unerlässlich, dass diese Definition sofortige Anwendung in allen staatlichen Stellen findet.
Gerichtsurteile haben eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung in die Gesellschaft hinein.
Wenn Antisemiten und Verfassungsfeinde das Gefühl haben, ihnen drohen für ihre Taten keinerlei Konsequenzen, wird das ihr Tun immer weiter befeuern.
Dies gilt z.B. auch für den Bereich Hate Speech bzw. Hass und Hetze im Internet. Wer meint, dass Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Internet ohne Konsequenzen bleiben, der muss lernen, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Aus Worten folgen oft genug schreckliche Taten. Das haben wir aus der Geschichte gelernt! Juden und andere Minderheiten sind in den sozialen Medien täglich aggressivem antisemitischen Hass und geifernder Hetze ausgesetzt.
Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass der Gesetzgeber das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet hat. Natürlich kenne ich die Kritik daran, dass die Gerichtsbarkeit nicht an die Privatwirtschaft ausgegliedert werden darf, indem Facebook, Twitter, Google und Co. zu entscheiden haben, welche Postings rechtmäßig sind oder nicht. Mir wäre es auch lieber, wenn der Gesetzgeber die Zuständigkeit von Gerichten bei Hasskriminalität im Internet klar definiert und sie in die Lage versetzt hätte, innerhalb von 24 Stunden oder in komplizierten Fällen innerhalb einer Woche eine Entscheidung zu fällen.
Dazu sah sich der Gesetzgeber wohl nicht im Stande. Aber schauen wir uns das Problem aus der Perspektive derer an, die durch Hate Speech in Sozialen Medien öffentlich hingerichtet werden. Wenn sie sich in ein monate- oder gar jahrelanges Gerichtsverfahren begeben müssen, um das Löschen eines Hass-Postings zu erwirken, dann stellt sich für mich die Frage, ob die Rechtswegsgarantie in diesem Fall noch ihre Wirkung entfalten kann.
Daher ist mir diese Lösung im Sinne der Geschädigten lieber als keine.
Aber – und das ist das Entscheidende – wenn wir selbst, indem wir nicht handeln unsere geltenden Rechtsnormen aufgeben, dann müssen wir uns auch nicht wundern, wenn diese „Freiräume“ von Verfassungsfeinden aller Couleur genutzt werden.
In diesem Sinne wünsche ich mir eine Ausbildung von künftigen Juristinnen und Juristen, denen weder die dunkle Zeit der deutschen Justiz noch die Leuchttürme juristischer Tätigkeiten unbekannt sind.
In der Juristenausbildung gilt es nicht nur das Recht an sich zu lehren, sondern auch die politischen und historischen Bezüge ins Visier zu nehmen. Die juristische Methodenlehre bietet uns Juristen jedenfalls das nötige Handwerkszeug dafür.
Ein Studium, das sich nur danach ausrichtet, welche Inhalte klausurrelevant sind, wird uns als Gesamtgesellschaft nicht das juristische Personal zur Verfügung stellen, das wir in Zeiten, in denen Demokratien und der Rechtsstaat an sich in Frage gestellt – ja teilweise angegriffen werden – unbedingt benötigen.
Meiner Ansicht nach, meine Damen und Herren braucht es in Deutschland wieder so etwas wie eine neue Form der Begeisterung, der Wertschätzung für das, was unsere Demokratie ausmacht.
In wenigen Tagen jährt sich der 23. Mai, der Tag der Verkündung des Grundgesetzes. Das sollte für uns alle ein Tag zum Feiern sein. Ein Tag der Selbstvergewisserung und der Positionsbestimmung. Jeder in Deutschland sollte die grundgesetzlich verankerten Grundrechte kennen und dankbar sein, dass wir in einer weltoffenen, freien und demokratischen Gesellschaft leben können.
Reden wir über das Grundgesetz und holen wir die Grundregeln unseres demokratischen Miteinanders – und das sind zuerst die in den Artikeln 1-19 des Grundgesetzes verankerten Menschenrechte - wieder dorthin zurück, wo sie hingehören: In die Mitte unserer Gesellschaft.
Denn trotz mancher Mängel: Wir leben in einem Europa, das seit Jahrzehnten keine Kriege mehr kennt. Wir leben in Gesellschaften, wo Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte, Presse- und Versammlungsfreiheit, auch Religionsfreiheit zur Selbstverständlichkeit gehören. Das gilt es zu bewahren. Aus der Freiheit erwächst auch unsere Verantwortung – das dürfen wir nicht vergessen.
Wir alle sollten der Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit leidenschaftlich verpflichtet sein. Heute mehr denn je – in einer Zeit, in der eine rechtspopulistische und in Teilen rechtsextreme Partei im Deutschen Bundestag versucht sukzessive, die Grenzen des „Sagbaren“ zu verschieben und den Rechtsstaat durch menschenverachtende und ausgrenzende Politik auszuhöhlen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen für Ihre berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg!