In seiner heutigen Sitzung hat das Präsidium des Zentralrats der Juden in Deutschland einstimmig* beschlossen, auf Empfehlung des Gerichts beim Zentralrat der Jüdischen Gemeinde zu Berlin zunächst für ein Jahr die Stimmberechtigung in den Organen des Zentralrats zu entziehen. Ausgangspunkt der Sanktionsempfehlung des Gerichts sind Beschlüsse in zwei Verfahren, die die Jüdische Gemeinde zu Berlin nicht erfüllt hat. Mitglieder der Berliner Gemeinde hatten gegen die Wahlordnung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin geklagt und jeweils in Eilverfahren Recht bekommen. Die Gemeinde hat diese Entscheidungen ignoriert und die Wahl zur 20. Repräsentantenversammlung auf der Grundlage der vom Gericht als nichtig geurteilten Wahlordnung durchgeführt. Zum weiteren Hintergrund verweist das Zentralratspräsidium auf die Erklärungen des Präsidenten des Gerichts beim Zentralrat vom 22. Februar 2024 sowie vom 26. Juli 2023.
Pressemitteilung Gericht, 22.2.2024
Pressemitteilung Gericht, 26.7.2023
*Wegen Befangenheit konnte das Präsidiumsmitglied Milena Rosenzweig-Winter nicht an der Abstimmung teilnehmen.