Statement zum Urteil im Wehrhahn-Prozess



Am 27. Juli 2000 war am Düsseldorfer Bahnhof Wehrhahn eine Bombe explodiert. Dem Angeklagtenden, dem als Neonazi bekannten Ralf S. könne die Tat nicht nachgewiesen werden, urteilte nun ein Gericht.

Statement des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, zum Urteil im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn:

 

„Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf im Wehrhahn-Prozess hat mich bestürzt. Auch wenn ich den Freispruch des Angeklagten nicht nachvollziehen kann, so respektiere ich die Entscheidung des Gerichts. 18 Jahre nach dem Anschlag auf jüdische Sprachschüler in Düsseldorf-Wehrhahn werden die Täter noch immer nicht zur Rechenschaft gezogen. Das ist nicht nur schmerzhaft sondern zutiefst enttäuschend. Jetzt muss umso intensiver weiterermittelt werden, um den oder die Täter zu überführen.“

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