ür tausende jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion gibt es bislang keine würdige und angemessene Altersvorsorge. Im Gegensatz zu den Spätaussiedlern wird es den jüdischen Zuwanderern immer noch verwehrt, ihre in ihren Herkunftsländern erworbenen Altersrentenzeiten anzuerkennen. Daher sind viele von ihnen auf die Grundsicherung angewiesen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD zugesichert, eine Lösung in Form einer Fondslösung zu suchen. Dies ist bislang nicht geschehen.
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster:
„Die betroffenen Menschen befinden sich in hohem Alter. Das jahrelange Hinauszögern einer Lösung von Seiten der Regierungskoalition empfinden wir als zynisch. Es ist überfällig, dass jetzt wenigstens für die Härtefälle ein Fonds aufgelegt wird. Eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 10.000 Euro würde der Leistung, die die Betroffenen in ihrer Erwerbszeit erbracht haben, gerecht. 30 Jahre nach Beginn der jüdischen Zuwanderung nach Deutschland duldet die Einrichtung des Härtefallfonds keinen weiteren Aufschub.“
Die Stellungnahme des Zentralrats der Juden zur Anhörung finden Sie hier:https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-pa-arbeit-831102
Berlin, 12. April 2021 / 30. Nissan 5781