Presseerklärung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu BDS



Zentralrat fordert neue rechtliche Grundlagen im Kampf gegen BDS

Foto: IMAGO / snapshot

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Donnerstag (20.1.2022) zur Vermietung städtischer Räume für BDS-Veranstaltungen stößt bei der jüdischen Gemeinschaft auf Unverständnis. Dass die antiisraelische Boykott-Initiative BDS antisemitische Züge trägt und Antisemitismus schürt, wurde nach Auffassung des Zentralrats der Juden vom Gericht zu wenig berücksichtigt.  

 

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dr. Josef Schuster, erklärt: „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Doch Antisemitismus ist keine Meinung. Der Beschluss der Stadt München, solchen Veranstaltungen gar nicht erst im Wortsinn Raum zu geben, war daher sehr zu begrüßen. Menschen, die mit ihrer Israel-Feindlichkeit Antisemitismus verbreiten, sollten keine Plattform erhalten. Das Urteil ist ein Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus und für den Zusammenhalt der Gesellschaft.“

 

Um Kommunen eine Handhabe gegen solche Veranstaltungen zu geben, sollten der Bund und die Länder rasch eine gesetzliche Regelung schaffen, fordert der Zentralrat der Juden. Damit würde auch der politische Willen umgesetzt, der im Beschluss des Bundestags zu BDS von 2019 zum Ausdruck kommt. So sollte es für jede Quelle von Rechtsextremismus und Antisemitismus eine durchsetzungsfähige Grundlage geben, die Anmietung öffentlicher Räume zu verwehren.

 

Berlin, 21. Januar 2022 / 19. Schwat 5782

 

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