Presseerklärung zum BGH-Urteil zur Wittenberger Schmähplastik



Zum BGH-Urteil zur Wittenberger Schmähplastik: Kirchengemeinde sollte Mahnmal überarbeiten

Foto: IMAGO / Christian Schroedter

Im Rechtsstreit um die antisemitische Schmähplastik an der Stadtkirche Wittenberg (Az: VI ZR 172/20) hätte sich der Zentralrat der Juden in Deutschland eine deutlichere Positionierung des Bundesgerichtshofs gewünscht.

 

Nach Auffassung des BGH hat sich die Kirchengemeinde deutlich von der Judenfeindlichkeit des Sandsteinreliefs distanziert. Die massiv diffamierende Plastik sei durch die späteren Inschriften auf einer Bodenplatte und Erläuterungen in ein Mahnmal zum Zweck des Gedenkens an die Diskriminierung und Verfolgung von Juden umgewandelt worden. Da dadurch der rechtsverletzende Zustand beseitigt worden sei, müsse die Schmähplastik nicht entfernt werden.

 

Dazu erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster: „Das Urteil des BGH, dass die Schmähplastik nicht entfernt werden muss, ist nachvollziehbar. Allerdings vermag ich der Begründung des BGH insofern nicht zu folgen, als nach meiner Auffassung weder die Bodenplatte noch der erläuternde Schrägaufsteller eine unzweideutige Verurteilung des judenfeindlichen Bildwerks beinhalten. Die Kirche müsste sich jedoch klar zu ihrer Schuld bekennen und ihren jahrhundertelangen Antijudaismus verurteilen.

Nach der heutigen Entscheidung des BGH, es müsse der Kirchengemeinde überlassen bleiben, wie sie den ‚Störungszustand‘ beseitigt, sehe ich das Urteil als klaren Auftrag. Sowohl die Wittenberger Kirchengemeinde als auch die Kirchen insgesamt müssen eine klare und angemessene Lösung für den Umgang mit judenfeindlichen Plastiken finden. Die Diffamierung von Juden durch die Kirchen muss ein für alle Mal der Vergangenheit angehören.“

 

Berlin, 14. Juni 2022 / 15. Siwan 5782

 

 

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