Presseerklärung zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung



Zentralrat der Juden beauftragt Anwälte mit Untersuchung der Vorwürfe sexualisierter Belästigung

Die Vorwürfe der sexualisierten Belästigung und des Machtmissbrauchs an der Ausbildungsstätte für liberale Rabbinerinnen und Rabbiner in Potsdam, dem Abraham Geiger Kolleg, sind tiefgreifend. Sie haben innerhalb und außerhalb der jüdischen Gemeinschaft Unverständnis, Entsetzen und schockierte Reaktionen ausgelöst.

Dazu erklärte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster: „Eine vorbehaltlose, lückenlose und völlig unabhängige Untersuchung und Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe ist zwingend geboten. Es geht hier nicht nur um eine strafrechtliche Dimension der Taten, sondern auch um das moralische Verhalten von Führungspersönlichkeiten und Mitarbeitern in jüdischen Einrichtungen sowie den Schutz und die Rechte der Betroffenen.“ Er ergänzte: „Einem mit Vorwürfen Konfrontierten muss stets eine faire Chance gegeben werden, sich zu verteidigen. Sollten sich die Vorwürfe jedoch als berechtigt erweisen, wäre ein Verbleib in den bisherigen Ämtern und Positionen und in Zukunft auch an anderen verantwortungsvollen Stellen innerhalb der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland ausgeschlossen.“

Das Abraham Geiger Kolleg, die Union Progressiver Juden in Deutschland, die Allgemeine Rabbinerkonferenz sowie das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk haben mit dem Zentralrat seit Bekanntwerden der Vorwürfe intensive Gespräche geführt, wie Fälle sexualisierter Belästigung und Machtmissbrauch institutionsübergreifend untersucht und ausgeschlossen werden können. Alle Institutionen sind sich einig, dass unter keinen Umständen bei solchen Vorwürfen weggeschaut werden darf. Der Zentralrat der Juden wird in Abstimmung und mit ausdrücklicher Unterstützung der genannten Institutionen zeitnah eine Anwaltskanzlei beauftragen, eine umfassende Prüfung der Vorwürfe durchzuführen.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden in anonymisierter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Damit soll dem Leid der Betroffenen Rechnung getragen sowie weiterer Schaden von der jüdischen Gemeinschaft abgewendet und die Integrität jüdischer Einrichtungen sichergestellt werden.

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