Lebenslange Haftstrafe im Lübcke-Prozess



Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Mordfall Lübcke für den Hauptangeklagten die Höchststrafe verhängt.

Foto: IMAGO / Eibner

Dr. Josef Schuster: "Das Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist die angemessene Reaktion auf diese furchtbare Tat. Das Gericht setzt damit zugleich ein klares Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus. In dem Prozess sind jedoch auch Versäumnisse bei den Sicherheitsbehörden zutage getreten, denen der Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag nachgehen wird. Es bleibt zu hoffen, dass dabei Erkenntnisse gewonnen werden, die es ermöglichen, rechte Netzwerke künftig besser auszuleuchten und aus denen dann die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Das Gewaltmonopol des Staates darf nie in Frage stehen. Daneben hat das Verfahren uns allen vor Augen geführt, was für ein mutiger Mann Walter Lübcke war. Er hat klare Kante gegen Rechtsextreme gezeigt und sich von ihnen nicht einschüchtern lassen. Dafür hat er mit seinem Leben bezahlen müssen. Mit seiner aufrichtigen Haltung und seinem Einsatz für die Demokratie wird er für uns immer ein Vorbild bleiben."

 

 

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