Homolka unterliegt ganz überwiegend vor Landgericht Berlin



Verdachtsäußerungen zu Machtmissbrauch und Diskriminierungen weiter zulässig

Foto: IMAGO / mix1

Am 21. Februar hat das Landgericht Berlin nach mündlicher Verhandlung über den Antrag Walter Homolkas auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Entscheidung getroffen. Nachdem gegen Homolka vor allem als früherer Rektor und Geschäftsführer der liberalen Rabbinerausbildungsstätte Abraham-Geiger-Kolleg öffentlich Vorwürfe des Machtmissbrauchs und der Schaffung eines Klimas der Angst erhoben worden waren, hatte der Zentralrat die Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger damit beauftragt, die Vorwürfe unabhängig zu untersuchen. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden Anfang Dezember 2022 in einer vorläufigen Executive Summary veröffentlicht. 21 darin enthaltene Formulierungen hatte Homolka angegriffen, bei 14 Äußerungen, die vor allem Vorwürfe des Machtmissbrauchs betrafen, scheiterte er. Das Gericht stellte die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung insoweit fest und hielt auch die Äußerung bezogen auf Diskriminierungen für zulässig. Lediglich soweit den Vorwürfen gegen Homolka in einigen Fällen von den Gutachtern auch eine strafrechtliche Relevanz beigemessen worden war, untersagte das Gericht die Äußerungen. Eine Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor. Homolka ist damit überwiegend mit seinem Versuch gescheitert, die Feststellungen der Gutachter verbieten zu lassen. Wann mit einer schriftlichen Begründung des Gerichts zu rechnen ist, ist derzeit offen.

Dazu der Zentralrat der Juden in Deutschland: „Die aggressive Strategie Walter Homolkas, jede Kritik an ihm zu unterbinden, war in weiten Teilen erfolglos. Das ist ein gutes Zeichen für die vielen Betroffenen und für den Neuanfang der Rabbinerausbildung in Potsdam. Walter Homolka wollte Aufklärung verhindern. Entgegen seiner Beteuerung, an der Untersuchung der Kanzlei Gercke Wollschläger mitzuwirken, hat er sie behindert, torpediert und gezielt verzögert. Den Bemühungen Homolkas zum Trotz, konnte im Dezember vergangenen Jahres die vorläufige Zusammenfassung der auf 79 Interviews und vielen schriftlichen Dokumenten basierenden Untersuchung veröffentlicht werden.“ Homolka selbst bestreitet nach wie vor alle Vorwürfe und gibt an, er sei sich weder rechtlich noch moralisch einer Schuld bewusst.

Weiter erklärt der Zentralrat: „Nicht nur, dass Homolka selbst Aufklärung zu verhindern versucht, er bedroht auch diejenigen, die Aufklärung betreiben. So hat Homolka über seine Anwälte bereits mehrere von ihm vermutete Hinweisgeber abgemahnt und zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen aufgefordert. Auch Journalisten, beziehungsweise die Medienhäuser, die über die Vorkommnisse an der Rabbinerausbildungsstätte berichten, werden regelmäßig abgemahnt. So soll allem Anschein nach eine kritische Berichterstattung über den Fall verhindert werden. Gleichzeitig suchte Homolka selbst größtmögliche Öffentlichkeit, um die gegen ihn erhobenen Vorwürfe dann kategorisch zurückzuweisen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland verurteilt die stetigen Einschüchterungsversuche von Homolka gegen Dritte. Im Sinne aller mutmaßlichen Opfer und Betroffenen muss volle Transparenz über die Vorkommnisse an der Rabbinerausbildungsstätte hergestellt werden.“

 

Berlin, 22. Februar 2023 / 1. Adar 5783

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