Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gab, stehen ab dem 17. Januar die Antragsformulare für Einmalzahlungen aus dem Härtefallfonds für bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion zur Verfügung. Sie können auf einem Online-Informationsportal des Ministeriums oder direkt über die Stiftung Härtefallfonds telefonisch unter 0800 7241634 bezogen werden. Den Betroffenen steht eine Einmalzahlung von 2500 Euro zur Abmilderung ihrer „empfundenen Härte“ zu, wie es in der Verlautbarung des Ministeriums heißt. Wenn sich das betreffende Bundesland ebenfalls an der Stiftung beteiligt hat, wird dieser Betrag auf 5000 Euro verdoppelt. Die Länder haben noch bis zum 31. März Zeit, der Stiftung beizutreten. Anträge können bis zum 30. September 2023 gestellt werden.
Dazu Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland: „Ich begrüße es, dass die Bundesregierung im vergangenen Jahr zumindest diese Gelder mit der Überführung in eine Stiftung gebunden hat und nun mit der Beantragung begonnen wird. Ich habe aber auch gemischte Gefühle, wenn ich an den Start der Antragsphase denke. Einerseits geht endlich ein jahrelanges Hick-Hack zwischen Bund und Ländern zu Ende. Knapp 70.000 jüdische Zuwanderer können in dieser ohnehin wirtschaftlich angespannten Situation wenigstens eine kleine Abmilderung ihrer, nicht nur empfundenen, sondern wahrhaftig erlebten Härte erhalten. Andererseits ist es unbefriedigend, dass weiterhin keine Einigung mit allen Ländern erzielt werden konnte und somit der Wohnort die Höhe der Einmalzahlung beeinflusst. Klar ist, dass dies vor allem daran lag, dass der Bund die einzelnen Betroffenengruppen nicht aufschlüsseln wollte. Zudem wurde auf dem langwierigen Verhandlungsweg auch noch der ursprünglich geplante Betrag für den Fonds ohne Rücksprache mit Vertretern der Betroffenengruppen halbiert. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass unserer Ansicht nach die Einmalzahlung mindestens bei 10.000 Euro liegen müsste, um den jüdischen Zuwanderern einen würdigen Ausgleich zu ermöglichen.“
Berlin, 18. Januar 2023 / 25. Tewet 5783