Gemeinsame Erklärung zur Zukunft der liberalen und konservativen Rabbinerausbildung in Deutschland



In Bekräftigung ihrer Erklärung vom 7. Dezember 2022 bekennen sich der Zentralrat der Juden in Deutschland, das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und die Kultusministerkonferenz dazu, dass es weiterhin und dauerhaft eine liberale wie konservative Rabbinats- und Kantoratsausbildung in Deutschland geben soll. Diese wird nach wie vor eng mit der Universität Potsdam kooperieren.

Der in der Vergangenheit entstandene Vertrauensverlust in die aktuelle Trägerstruktur des Abraham Geiger Kollegs hat den Zentralrat der Juden dazu veranlasst, eine neue Trägerstruktur in Form einer von ihm getragenen religionsgemeinschaftlichen Stiftung einzurichten. Der Antrag auf Stiftungsgründung wurde beim zuständigen Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg auf den Weg gebracht.

Als staatliche Zuwendungsgeber erlegen sich das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und die Kultusministerkonferenz äußerste Zurückhaltung im Hinblick auf innerreligionsgemeinschaftliche Angelegenheiten auf. Sie begrüßen jedoch die Gründung einer Stiftung durch den Zentralrat der Juden, da diese aus ihrer Sicht die erforderliche breite Akzeptanz der Absolventinnen und Absolventen einer liberalen und konservativen Rabbinatsausbildung innerhalb der jüdischen Gemeinden in Deutschland für die Zukunft sichert. Dies gilt umso mehr, als vonseiten der Allgemeine Rabbinerkonferenz bestätigt wird, dass die Jüdische Gemeinde zu Berlin nur die wirtschaftliche Trägerin des Abraham Geiger Kollegs ist und als solche einer Rabbinatsausbildungsstätte kein Ordinationsrecht verleihen kann, das Anerkennung und Akzeptanz innerhalb der organisierten jüdischen Religionsgemeinschaft in Deutschland findet. Damit verfügt das Abraham Geiger Kolleg in seiner jetzigen Struktur mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin - im Gegensatz zur neuen Stiftung - über kein tragbares Ordinationsrecht.

Bis die neue Stiftung ihre Arbeit aufnimmt, werden der Zentralrat der Juden, das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und die Kultusministerkonferenz das Abraham Geiger Kolleg weiterhin fördern. Der Übergang zu einer neuen Struktur darf nicht zu Lasten der Studierenden und Beschäftigten am Abraham Geiger Kolleg sowie am Zacharias Frankel College gehen, die für den entstandenen Vertrauensverlust nicht verantwortlich sind. Wenn die Stiftung ihre Arbeit aufnimmt, wird ihre Tätigkeit durch die Umgestaltung der bisherigen öffentlichen Förderung für die Rabbinats- sowie Kantoratsausbildung unterstützt.

Indem sie gemeinsam diese notwendigen Schritte für einen nahtlosen Übergang gehen, bekräftigen der Zentralrat der Juden in Deutschland, das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und die Kultusministerkonferenz, wie sehr sie sich weiterhin in der Pflicht und Verantwortung sehen, auch künftig eine auf breite Akzeptanz treffende liberale und konservative Rabbinats- und Kantoratsausbildung für die jüdischen Gemeinden in Deutschland zu sichern.

 

Klarstellung:

Bezogen auf den Satz „Damit verfügt das Abraham Geiger Kolleg in seiner jetzigen Struktur mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin – im Gegensatz zur neuen Stiftung – über kein tragbares Ordinationsrecht.“ stellen wir klar, dass dem Abraham Geiger Kolleg nicht grundsätzlich die Ordinationsfähigkeit abgesprochen, sondern zum Ausdruck gebracht wird, dass der Zentralrat vom Abraham Geiger Kolleg in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vorgenommene Ordinationen als untragbar ansieht.

Der Zentralrat betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass alle bisherigen am Abraham Geiger Kolleg durchgeführten Ordinationen anerkannt bleiben. Bis die Stiftung ihre Arbeit aufnimmt, gilt das auch für die bis dahin durchgeführten Ordinationen. Weder die Studierenden noch die Beschäftigten sind für die Missstände an dieser Ausbildungsstätte verantwortlich. Sie sollen keineswegs Nachteile erleiden.

 

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