Die Einwanderung von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion seit 1990 hat zu einer Blüte der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland geführt. Für Juden in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion ist die Lage jedoch weiterhin nicht einfach. Durch die Einwanderung nach Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten wurde zudem manche Familien auseinandergerissen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt daher die Änderungen in der Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums:
- Erleichterter Familiennachzug für Eltern und jüdische Ehepartner von jüdischen Zuwanderern: Bis zum 60. Lebensjahr wird der Familiennachzug von Eltern und Ehepartnern stärker bei der Integrationsprognose berücksichtigt. Ab dem 60. Lebensjahr wird auf die Erstellung einer Integrationsprognose verzichtet.
- Zuwanderung von schwerbehinderten Erwachsenen: Auf die Erstellung einer positiven Integrationsprognose wird grundsätzlich verzichtet.
- Anpassung der Kriterien der Integrationsprognose an die heutige Lebenswirklichkeit im Berufsleben
- Einrichtung einerClearingstelle zur Klärung besonderer Ausnahmefälle
Zu der Neufassung der Anordnung erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden, Dr. Josef Schuster: „Die Bundesregierung hat sich mit den neuen Regelungen bei der jüdischen Zuwanderung für eine sozialverträgliche Lösung entschieden und kommt damit ihrer historischen Verantwortung nach. Dafür ist die jüdische Gemeinschaft sehr dankbar. Wir hoffen, dass die Ende April in Kraft getretenen Änderungen bald Wirkung zeigen.“
Berlin, 13. Mai 2020 / 19. Ijar 5870