Digital Services Act (DSA): Antisemitische Hasskriminalität im Netz europaweit bekämpfen
Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission ausdrücklich, mit dem Digital Services Act (DSA) neue Richtlinien für digitale Plattformen zu erlassen. Der am heutigen Dienstag vorgelegte Entwurf ist sehr vielversprechend.
Seit der Verabschiedung der E-Commerce-Richtlinie im Jahr 2000 hat sich Hasskriminalität im Netz zu einer Gefahr nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt entwickelt. Die gegenwärtigen Regelungen bieten hier nur äußerst unzureichend Schutz.
„Wer sich im Netz bewegt, ist täglich mit Antisemitismus konfrontiert. Wozu es führen kann, wenn Menschen sich gegenseitig unkontrolliert im Netz in ihren menschenverachtenden Gedanken anstacheln, wurde bei den Attentätern von Halle und Hanau sichtbar. Bei der Netzregulierung ist es daher unerlässlich, dem Kampf gegen Hasskriminalität eine gewichtige Stellung einzuräumen. Die EU-Kommission hat den ersten Aufschlag gemacht. Aus dem ambitionierten Vorhaben darf kein Papiertiger werden“, erklärte Zentralratspräsident Dr. Josef Schuster.
Deutschland sollte vor allem darauf hinwirken, dass die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) als Grundlage für die Bekämpfung antisemitischer Hassrede Einzug in das Gesetzespaket findet.
Der DSA darf in seiner Wirkmacht nicht hinter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zurückfallen. Deutschland hat damit in Europa Maßstäbe gesetzt. Die gemachten Erfahrungen müssen Grundlage für weitere Regulierungsmechanismen sein. Die Möglichkeiten, Hass und Hetze zu melden, sind bisher noch ausbaufähig. Gerade für junge Menschen müssen sie niedrigschwellig sein. Der Vorschlag der Kommission, die Position der „Trusted Flaggers“ zu stärken, ist zu begrüßen. Damit kann die Expertise der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Hate Speech effizient genutzt werden.
Berlin, 15. Dezember 2020 / 29. Kislew 5781