Rede von Daniel Botmann, Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland, zur Veranstaltung „Das Rosenburg-Projekt – Der Umgang des Bundesjustizministeriums mit seiner NS-Vergangenheit in den 1950er und 60er Jahren“, 03.06.2015, Bundesministerium
Anrede,
zunächst möchte ich mich herzlich für die Einladung zur Präsentation des Rosenburg-Projekts bedanken. Ich bin von den Ausführungen der beiden wissenschaftlichen Leiter des Rosenburg-Projektes, Herrn Prof. Görtemaker und Herrn Prof. Safferling, außerordentlich beeindruckt. Sie können sich vorstellen, dass die präsentierten Ergebnisse mich als Juristen noch einmal in ganz besonderer Weise berühren und in ihren Bann ziehen.
Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren, zu der zurückliegenden, außerordentlich erfolgreichen Arbeit kann man Ihnen allen nur herzlich gratulieren. Mein ganz besonderer Dank geht selbstverständlich an die Initiatorin dieses Projekts, die ehemalige Justizministerin Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, deren Initiative es zu verdanken ist, dass das Projekt im Januar 2012 initiiert wurde. Ebenso geht mein Dank an den heutigen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Herrn Heiko Maas. Sie sind ein großer Unterstützer dieses Projekts und Sie geben den Mitarbeitern im Ministerium immer wieder den Ansporn an dem Rosenburg-Projekt weiter und noch intensiver zu arbeiten. Nur mit Ihrer Unterstützung wird das Projekt auch künftig Erfolg haben.
Ausdrücklicher Dank gebührt aber vor allem all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, deren Engagement ein solches Projekt erst erfolgreich machen kann.
Ich freue mich auch, sagen zu können, dass der Zentralrat der Juden in Deutschland das Rosenburg-Projekt von Anfang an begrüßt und unterstützt hat, denn dieses Projekt hat über die sog. Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit hinaus, etwas im Fokus, das der jüdische Publizist und Journalist Ralph Giordano als die „Zweite Schuld“ bezeichnet hat.
Zweite Schuld meint die Weigerung breiter Teile der deutschen Öffentlichkeit zu einer Aufarbeitung der Verbrechen und Entschädigung der Opfer sowie diejenigen politischen Entscheidungen, die es Mittätern ermöglichten, auch in der Demokratie wieder in Amt und Würden zu gelangen.
Denn nach dem nationalsozialistischen Massenmord, der Schuld der Mörder und Täter sowie all jener, die sich an den Verbrechen unter dem nationalsozialistischen Regime, dem millionenfachen Massenmord an Juden, an Sinti und Roma, Behinderten, Lesben und Schwulen, politisch Verfolgten und anderen Minderheiten mitschuldig gemacht haben, kam sie: die zweite große Schuld: Das Verschweigen, Beschönigen, Leugnen und aktive Vertuschen!
Meine Damen und Herren, Heinrich von Brentano, der unter Konrad Adenauer Außenminister wurde, formulierte den gewaltigen Satz: „Die deutsche Justiz hat zum großen Teil zu den Verbrechen des sogenannten „Dritten Reiches“ geschwiegen, sie hat zu großen Teilen die Verbrechen des „Dritten Reiches“ gedeckt und sie hat zu großen Teilen Verbrechen begangen.“ (Zitat. aus Die Zeit, 26. April 2012, Interview mit der damaligen Ministerin, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger).
Angesichts der schonungslosen Offenheit dieser Worte spricht es Bände, dass ein solches Projekt wie das Rosenburgprojekt erst im Jahre 2012 angestoßen wurde. Es zeigt auch, wie nachhaltig und andauernd das Beschweigen der nationalsozialistischen Verbrechen, der Mittäterschaft der Justiz lange Jahre auch in der bundesrepublikanischen Wirklichkeit, noch Jahrzehnte nach der Schoa währte. Das Versagen der deutschen Justiz bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen ist offensichtlich und wird heute im Zusammenhang mit Prozessen wie aktuell gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning, der wegen Beihilfe zum Mord an 300.000 ungarischen Juden angeklagt ist, breit in der Presse und einer interessierten Öffentlichkeit diskutiert und thematisiert.
Erst mit großer Zeitverzögerung wurden die Nazi-Täter zur Rechenschaft gezogen - und das ganz und gar unzureichend. Unerträgliche Nachsichtigkeit zeigte sich auch in den Strafverfahren selbst. Ich erinnere an den „Ulmer Einsatzgruppen-Prozess“ im April 1958 gegen zehn Gestapo-, SD- und Ordnungspolizeiangehörige, und Teile des Einsatzkommandos Tilsit, das 1941 im litauisch-deutschen Grenzgebiet 5502 jüdische Kinder, Frauen und Männer ermordet hatte. Obwohl die Staatsanwaltschaft die hohe Eigeninitiative bei den Mordaktionen herausgestellt hatte und für mehrere ehemalige SS-Führer eine lebenslange Strafe gefordert hatten, wurden die Angeklagten am 29. August 1958 nur als „Gehilfen“ verurteilt und damit so, als ob die Täter die Tat nicht selbst gewollt hätten.
Dies entsprach in der damaligen Zeit der Vergangenheitsbewältigung der Rechtsprechung bis hinauf zum Bundesgerichtshof.
Die sogenannte „kalte Amnestie“ für unzählige Nazitäter, deren Verbrechen nie aufgeklärt wurden, bleibt aus meiner Sicht einer der größten Skandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Durch sie wurden Zehntausende von sogenannten Schreibtischtätern schlagartig von jeder Strafverfolgung befreit.
Es ist nicht nur, aber auch ein Verdienst des Rosenburg-Projekts, dass diese Thematik heute - und man muss sagen endlich - auch in der Öffentlichkeit die Beachtung erhält, die es verdient.
Dies bedenkend, muss man dennoch sagen: Besser spät als nie. Auch wenn dieser Satz angesichts der Monstrosität des nationalsozialistischen Vernichtungsapparates und seiner Verbrechen und des damit verbundenen Leides für die Opfer einen solchen Sarkasmus eigentlich verbietet.
Meine Damen und Herren, Untersuchungsgegenstand der Unabhängigen Kommission sind die personellen und fachlich-politischen Kontinuitäten des nationalsozialistischen Deutschlands im Regierungshandeln des Bundesministeriums der Justiz in der Nachkriegszeit der 1950er und 1960er Jahre.
Dieser etwas sperrig klingende Begriff bedeutet am Ende nicht mehr und nicht weniger als die komplette Negation des gern zitierten Mythos‘ von der sogenannten „Stunde 0“. Denn mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 08. Mai 1945 und der darauf folgenden Übernahme der Regierungsgewalt durch die Alliierten endeten selbstverständlich weder die personellen, noch die fachlich-politischen Kontinuitäten der braunen Vergangenheit des Ministeriums.
Diese endeten auch nicht mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949. Keine sonderlich überraschende Erkenntnis.
Die Süddeutsche Zeitung vom 11. Juni 2013 berichtet über die Präsentation des Berichtes des Bundesjustizministeriums unter der Überschrift: „Einser-Juristen mit brauner Vergangenheit“ und zitiert hieraus, dass die NS-Vorbelastung in der Spitze des Ministeriums in den ersten 20 Jahren nach dem Krieg sogar gestiegen sei - Nicht etwa seien Emigranten zurückgeholt oder mehr junge Nachwuchskräfte eingestellt worden!
Zusammengefasst könnte man formulieren, Verantwortung wurde negiert – Schuld nicht thematisiert. Eine Mauer des Schweigens, der Lügen und des Verdrängens wurde errichtet, in deren Schatten alte Nazis in Funktionen der Staatsverwaltung, der Justiz und auch der Polizei zurückkehrten.
Diese Zahlen beweisen überzeugend, dass der Mythos von der Stunde „Null“ nichts als ein Mythos ist. Die deutsche Nachkriegsgesellschaft ist vielmehr viele Jahrzehnte lang von einer mangelnden Bereitschaft gekennzeichnet gewesen, sich der eigenen Vergangenheit zu stellen.
Vielmehr flüchtete man sich allzu gern in eine Opfermentalität und tat nach „Bombenkrieg“, „Vertreibung“ und der sog. Entnazifizierung, die gern als „vermeintliche Siegerjustiz“ diskreditiert wurde, so als habe man sehr, sehr viel Anlass zum Selbstmitleid.
Wenn gar nichts mehr ging, dann delegierte man die Schuld an „den Führer“, „die Nationalsozialisten“, „die SS“, „den Volksgerichtshof“ und sonstige dem allgemeinen Volk gleichsam als Fremdkörper gegenüberstehende Tätergruppen – mit der man sich selbst in keinerlei Verbindung sah.
Meine Damen und Herren, heute treffen wir uns aber hier, aus einem erfreulichen Anlass. Und wir wollen den Blick nach vorn richten.
Das Bundesministerium der Justiz hat sich der Geschichte gestellt und ich möchte sagen in beeindruckender Weise.
Mit dem Rosenburg-Projekt hat man den Blick in den Spiegel gewagt, wissend, dass dieser Blick schmerzhaft sein würde. Fragen wie:
Wie wurde innerhalb des Ministeriums die Vergangenheit thematisiert?
Wurde sie überhaupt thematisiert?
Wie wirkte das braune Gedankengut bis in den Justizapparat der heutigen Bundesrepublik fort?
Wie wirkten personelle Seilschaften fort?
Auf diese Fragen konnte es nur, wie wir auf eindrucksvolle Weise gehört haben, schmerzhafte Antworten geben.
Hat man einmal verstanden, wie groß die Kontinuitäten der sogenannten „furchtbaren Juristen“ sind und waren, so muss man auch die Frage stellen, welche wenn heute auch nicht mehr personellen, aber inhaltlichen Kontinuitäten in Gesetzestexten und Kommentaren heute noch den Geist derer atmen, die seinerzeit, nur allzu leichtfüßig den Systemwechsel vom NS-Staat in die bundesrepublikanische Wirklichkeit geschafft haben.
Heute, in einer Zeit, in der sich viele mehr oder weniger offen, immer noch oder schon wieder nach dem viel zitierten Schlussstrich unter die deutsche Vergangenheit sehnen, wagt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine offene, transparente und öffentliche Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit.
Das verdient Anerkennung und Respekt!
Und diese Auseinandersetzung findet nicht etwa hinter verschlossenen Türen und in elitären Expertengremien statt!
Nein! Man hat sich mit dem Prinzip der „Public History“ einem Umgang mit den Ergebnissen der Expertenkommission verschrieben, der ganz bewusst die Öffentlichkeit sucht. Hier handelt es sich nicht um ein Werk, das einmal abgeschlossen in irgendwelchen Schubladen verstauben wird.
Dies, meine Damen und Herren, war einer der Gründe, warum der Zentralrat das Projekt von Anbeginn an begrüßt hat. Die Ergebnisse der Expertenkommission müssen ein möglichst zahlreiches und vor allem auch ein junges Publikum erreichen!
Die ehemalige Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger formulierte in Ihrem Schreiben vom 2. Juli 2012 an den Zentralrat der Juden in Deutschland sehr richtig: „Dem Rechtsextremismus glaubwürdig entgegenzutreten und die Debatte über neue nationalistische und antisemitische Handlungsmuster glaubwürdig zu bestehen, verlangt auch die Bereitschaft der staatlichen Institutionen, sich dem Umgang mit ihrer eigenen Vergangenheit zu stellen und diese vorbehaltlos aufzuklären.“
Zu Recht monierte die damalige Justizministerin, dass es an Wissen über die personellen und sachlich-politischen Kontinuitäten im Regierungshandeln der Nachkriegsjahre fehle. Diese Aufzuarbeiten sei kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung, um die gern zitierten „Lehren“ aus der Vergangenheit ziehen zu können.
Und das meine Damen und Herren ist für mich der zentrale Punkt des Rosenburg-Projekts. Was lernen wir aus den Ergebnissen der Expertengruppe für das Heute?
Wie setzen wir die Ergebnisse in heutiges Handeln um?
Werden wir hellhörig und handeln wir, wenn falsch verstandener Korpsgeist zu antidemokratischen Entwicklungen führt?
Agieren wir, wenn Autoritätsliebe, Hang zur Unterwerfung, Obrigkeitshörigkeit, Selbstherrlichkeit und Opportunismus in Verwaltungen, Ministerien oder demokratischen Einrichtungen unseres Rechtsstaates fröhliche Urstände feiern?
Welche Bedeutung und Konsequenzen müssen die Ergebnisse der Expertenkommission für die Ausbildung von Anwälten, Richtern und Juristen sowie Angestellten in Ministerien haben?
Welche für die Verfasstheit von Rechtsanwaltskammern, welche für die Konzeption des Studiums?
Wie gehen wir nun mit den Ergebnissen der Kommission für die Gestaltung des hier und heute um?
Darüber müssen wir sprechen, diskutieren, wo nötig auch streiten.
Denn, das Projekt soll bewegen, etwas in Gang bringen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle meine herzliche Bitte artikulieren: Es muss dafür gesorgt werden, dass das Projekt auch weiterhin, die Öffentlichkeit erhält, die es verdient.
Nur so werden gesamtgesellschaftliche Diskurse angestoßen, Erkenntnisse weit möglichst verbreitet. Schüler, Studenten, Universitäten und andere öffentliche Räume sollten Gelegenheit haben, die Ergebnisse der Untersuchung, vielleicht in Form einer Ausstellung, zu sehen und zu diskutieren.
Ich wünsche der Arbeit der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission so viel Aufmerksamkeit wie irgend möglich. Sie setzen damit ein starkes Zeichen.
Ein Zeichen der Wertschätzung unseres demokratischen Rechtsstaats.
Ein Zeichen für einen selbstbewussten und offenen Umgang mit der Vergangenheit rechtsstaatlicher Institutionen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Das Rosenburg-Projekt
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