Zur Erhöhung der jährlichen Leistungen der Bundesregierung an den Zentralrat der Juden in Deutschland (ZdJ) haben heute Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Dr. Josef Schuster, Präsident des ZdJ und Mark Dainow, Vizepräsident des ZdJ, einen Änderungsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag sieht eine Erhöhung der jährlichen Leistungen von aktuell 13 Millionen Euro auf künftig 22 Millionen Euro vor.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Es ist ein Wunder und ein großes Glück, dass es nach dem von Deutschen begangenen Menschheitsverbrechen des Holocaust heute wieder so vielfältiges jüdisches Leben in Deutschland gibt. Dieses jüdische Leben zu schützen und zu unterstützen, ist ein wichtiger Teil unserer heutigen Verantwortung. Deshalb erhöhen wir die jährlichen Leistungen an den Zentralrat der Juden in Deutschland erheblich von 13 auf künftig 22 Millionen Euro. Die Bildungs- und Erinnerungsarbeit, aber auch die Sicherheit jüdischer Gemeinden können wir so weiter stärken. Ich bin dem Zentralrat der Juden in Deutschland sehr dankbar für seine großen Verdienste zur Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes und für seine wichtige soziale und integrationspolitische Arbeit.“
Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden: „Das Judentum ist ein elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft, unserer Geschichte. In den vergangenen Jahrzehnten hat das jüdische Leben in Deutschland eine Vielfalt erlangt, die vor der Schoa eine Selbstverständlichkeit gewesen ist. Diese Entwicklung soll nun gefestigt werden und das erfordert Hingabe, Anstrengung und Zusammenhalt – sowohl von der jüdischen Gemeinschaft als auch von der gesamten Gesellschaft. Mit der Unterzeichnung des angepassten Staatsvertrages zwischen dem Zentralrat der Juden in Deutschland als Religionsgemeinschaft und gesellschaftliche Vertretung der Jüdinnen und Juden in Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland gehen wir einen bedeutenden Schritt auf diesem Weg. Der größte Teil der erhöhten Leistungen wird dem Betrieb der Jüdischen Akademie in Frankfurt zu Gute kommen, deren Eröffnung für 2024 geplant ist. Der Auftrag der Akademie ist es, eine jüdische Perspektive auf Debatten der Mehrheitsgesellschaft zu formulieren und Themen in aller Selbstbestimmtheit zu setzen. Sie wird damit einen wichtigen Beitrag zur Verankerung jüdischen Denkens und jüdischer Werte in unserer Gesellschaft beitragen.“
Mit der Erhöhung wird der Zentralrat der Juden in Deutschland seine Aktivitäten zur Sichtbarmachung des gegenwärtigen jüdischen Lebens intensivieren. Ein großer Teil der zusätzlichen Mittel wird für die zurzeit entstehendeJüdische Akademie in Frankfurt am Main verwendet. Die Jüdische Akademie wird ein interkultureller Bildungsort für den gesellschaftlichen Diskurs für Jüdinnen und Juden und Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften aus Deutschland und Europa sein. Neben den jährlichen Vertragsleistungen über 4 Millionen Euro fördert das Bundesministerium des Innern und für Heimat den Bau der Akademie bereits mit 16 Millionen Euro.
Mit den zusätzlichen jährlichen Mitteln strebt der Zentralrat der Juden auch ein bundesweites Ausbildungsprogramm für Sicherheitspersonal an jüdischen Einrichtungen an. In Zusammenarbeit mit der IHK soll Sicherheitspersonal speziell zu möglichen Gefahren sowie Deeskalations- und Präventionsstrategien geschult werden.
Im Bereich der Antisemitismus-Prävention werden zusätzliche Gelder für Bildungsprojekte im Rahmen der „Gemeinsamen Empfehlung zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule“ verwendet. Die Empfehlung wurde vom ZdJ zusammen mit der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Bund-Länder-Konferenz der Antisemitismusbeauftragten entwickelt. Sie beinhaltet etwa Fortbildungen für Schulbuchautorinnen und -autoren und der Begutachtung von Lehrbuchmanuskripten zur Prävention von Antisemitismus.
Die Bundesregierung unterstützt den Zentralrat der Juden in Deutschland bei der Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, dem weiteren Aufbau der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland sowie seinen integrationspolitischen und sozialen Aufgaben. Hierzu gewährt die Bundesregierung seit dem Jahr 2003 eine jährliche Vertragsleistung. Der nun geänderte Vertrag tritt nach der Ratifizierung durch ein Bundesgesetz in Kraft. Der Zentralrat der Juden ist nach seinem Selbstverständnis für alle Richtungen innerhalb des Judentums offen.
Berlin, 25. April 2023 / 4. Ijar 5783