Ausführlicher Untersuchungsbericht zu etwaigem Fehlverhalten von Herrn Prof. Dr. Dr. Walter Homolka und dessen Lebensgefährten veröffentlicht



Rechtsgutachten stellt zahlreiche Fälle mutmaßlichen Machtmissbrauchs und sexueller Diskriminierung fest

Foto: IMAGO / Panthermedia

Anderthalb Jahre nach den ersten öffentlich gemachten Vorwürfen gegen Herrn Walter Homolka wegen Machtmissbrauchs und gegen dessen Lebensgefährten wegen sexualisierter Diskriminierung an der liberalen Rabbinerausbildungsstätte Abraham-Geiger-Kolleg veröffentlicht der Zentralrat der Juden in Deutschland den ausführlichen 806 Seiten umfassenden Bericht der von ihm in Auftrag gegebenen Untersuchung der Kanzlei Gercke Wollschläger. Homolka war lange Jahre Leiter der Rabbinerausbildung, deren größter Geldgeber der Zentralrat der Juden in Deutschland ist. Die Untersuchung der Kanzlei erstreckte sich auch auf weitere Institutionen des liberalen Judentums, in denen Homolka eine führende Position innehatte. Alle Institutionen hatten der Untersuchung zugestimmt. Von den Gutachtern wurden bezüglich Walter Homolka insgesamt 46 objektivierbare Vorgänge ermittelt und untersucht. Nach einem „Ampelsystem“ wurden 12 Vorgänge als „rote“ Fälle qualifiziert, in denen nach Auffassung der Untersuchungsführer jeweils vielfältige Fehlverhaltensweisen zu identifizieren waren, die elf Mal als Machtmissbrauch und fünf Mal als Diskriminierung zu bewerten waren. Die Feststellungen der Gutachter zur strafrechtlichen Relevanz der Fälle dürfen aufgrund einer vorläufigen Entscheidung des Landgerichts Berlin nicht veröffentlich werden. Von dem Verbot sind zwei strafrechtlich relevante Annahmen nicht erfasst. Sie betreffen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Datenschutz- bzw. Geheimnisschutzverstoß (Verletzung von Privatgeheimnissen, § 203 StGB; § 42 BDSG), dessen Verfolgung ggf. durch jeweils fehlende Strafanträge gehindert wird. Herr Homolka und sein Lebensgefährte bestreiten sämtliche Vorwürfe.

Mehrfach haben Walter Homolka und sein Lebenspartner versucht, gegen die geplante Veröffentlichung juristisch vorzugehen. Sogar gegen einige der mehr als 70 Hinweisgeber ging Homolka mit Unterlassungsaufforderungen vor. Dazu sagt Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland: „Der Mut der Betroffenen verdient größten Respekt. Mit der Veröffentlichung des ausführlichen Untersuchungsberichts werden wir genau diesem Mut gerecht. In jüdischen Organisationen und Institutionen hat Professor Homolka heute bereits seinen Einfluss größtenteils verloren. Nach den nun veröffentlichten Ergebnissen kann ich mir nicht vorstellen, dass sich daran etwas ändern wird.“

Dr. Schuster ergänzt mit Blick auf die gesellschaftliche Dimension: „Insgesamt ist deutlich geworden, dass Machtmissbrauch nicht kleingeredet werden darf. Derartige Verdachtsfälle müssen konsequent und öffentlich aufgearbeitet werden. Nur so werden wir die nötige Sensibilisierung für den Umgang mit problematischen Strukturen, Verhaltensweisen und Machtgebaren herstellen.“

Berlin, 13. September 2023 / 27.Elul 5783

Hier können Sie den Untersuchungsbericht herunterladen.

 

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