„Die Klausel der Senatsverwaltung für Kultur Berlin zur Antidiskriminierung bei Fördergeldern setzt neue Maßstäbe und reagiert damit auch auf die Erfahrungen der letzten Jahre. Gerade antisemitische Darstellungen in der Kunst wurden viel zu wenig erkannt, benannt und kritisiert; wirkliche Konsequenzen blieben meist aus. Berlin wird durch die Antidiskriminierungsklausel seinem Vorbildcharakter als wichtigster deutscher Kunst- und Kulturstandort gerecht. Dass eine Kulturverwaltung ihre Aufgaben der Kulturpolitik- und Förderung klar und deutlich definiert ist ihr gutes Recht und absolut sinnvoll. Kunstproduktion wird in keiner Weise eingeschränkt. Es gilt: Mit öffentlichen Geldern dürfen keine Darstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder Ausgrenzung gefördert werden. Für Antisemitismus ist die Anwendung der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) dabei ein anerkannter Standard, um Antisemitismus in all seinen Formen zu bekämpfen.“
Antidiskriminierungsklausel der Senatsverwaltung für Kultur in Berlin
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