Zentralratspräsident Dr. Josef Schuster erklärte:
„Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt ist Schluss mit der Unschuldsnummer der AfD. Es muss klar sein: Sollte sich der Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit erhärten, muss der Verfassungsschutz die Konsequenzen ziehen und die Partei unter Beobachtung stellen. Hier darf es keine falsche Scheu oder Blindheit auf dem rechten Auge geben. Ebenso sind die Landesverfassungsschutzämter gefordert, in Einzelfällen die Beobachtung aufzunehmen oder zu verstärken.“
Berlin, 15. Januar 2019 / 9. Schwat 5779