Hochzeit und Eheschliessung - Die Grundlage für die Familiengründung

Braut und Bräutigam werden im Judentum in einer speziellen Zeremonie getraut.

Die Ehe gilt im Judentum als religiöses Gebot und Voraussetzung für die Familiengründung. Bei der Eheschließung unterzeichnet der Bräutigam (im nicht-orthodoxen Judentum auch die Braut) einen Ehevertrag (Ketuba) im Beisein von zwei Zeugen. Die Ketuba hält die Rechte der Ehefrau fest, zu denen sich der Ehemann verpflichtet. Dazu gehören Zahlungen im Falle einer Scheidung. Nach der Unterzeichnung werden Braut und Bräutigam unter einem Baldachin (Chuppa) getraut. Dabei werden Segenssprüche gesprochen, der Ring übergestreift und der Ehevertrag verlesen. Im orthodoxen Judentum legt der Bräutigam der Braut den Ring an; in den nicht-orthodoxen Strömungen des Judentums werden die Ringe ausgetauscht. Dadurch wird die Eheschließung vollzogen. Es folgen sieben weitere Segenssprüche unter der Chuppa. Zum Abschluss der Zeremonie zertritt der Bräutigam ein Glas. Dies erinnert an die Zerstörung des ersten jüdischen Tempels in Jerusalem.

Scheidung

Im Judentum gibt es für Mann und Frau die Möglichkeit, sich voneinander scheiden zu lassen. Der Ehemann muss seiner Frau dafür einen sog. Scheidungsbrief, Get, übergeben. Dieser wird vom Rabbinatsgericht ausgestellt. Die Ehefrau muss der Trennung zustimmen. Die traditionelle Scheidungszeremonie ersetzt keine zivile Scheidung.