Zuwanderungsregelung für Juden aus der Ukraine
25. März 2022
Presseerklärung

Zuwanderungsregelung für Juden aus der Ukraine

Foto: IMAGO / NurPhoto

Der Zentralrat der Juden hat gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Ländern vereinfachte Zuwanderungsregelungen für jüdische Vertriebene aus der Ukraine vereinbart. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die jüdische Zuwanderung trotz des Krieges in der Ukraine weiterhin möglich ist. Die geänderte Anordnung ist heute (18.3.2022) erlassen worden. 

 

Im Unterschied zum bisherigen Verfahren können Juden aus der Ukraine Anträge auf Zuwanderung jetzt auch in Deutschland stellen. Bisher musste dies im Herkunftsland bei der Deutschen Botschaft geschehen. Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 ist das jedoch nicht mehr umsetzbar. Auch bereits laufende Anträge können seitdem nicht mehr in der Ukraine bearbeitet werden. Die neue Anordnung trägt dieser Situation Rechnung.

 

Menschen jüdischer Abstammung aus der Ukraine können einen Antrag auf jüdische Zuwanderung direkt in Deutschland bei der örtlichen Jüdischen Gemeinde stellen.Die Jüdische Gemeinde nimmt die Anträge entgegen und leitet sie zur Prüfung weiter. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die jüdische Zuwanderung erfüllt sind, trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

 

Die Antragsteller müssen am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine gehabt haben, ukrainische Staatsangehörige sein oder sich zu Kriegsbeginn rechtmäßig bzw. mit einem gültigen Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben. Ihre jüdische Abstammung müssen sie mit Originaldokumenten belegen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung müssen die Antragsteller weder eine positive Integrationsprognose vorweisen noch Deutschkenntnisse haben. 

 

Zu der geänderten Anordnung erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden, Dr. Josef Schuster: „Wir sind Bundesinnenministerin Nancy Faeser und den Ländern sehr dankbar für die rasche und unkomplizierte Umsetzung der geänderten Anordnung. Für viele Juden aus der Ukraine ist Deutschland jetzt ein sicherer Zufluchtsort und vielleicht eine neue Heimat. Das ist angesichts der deutschen Geschichte keine Selbstverständlichkeit. Doch Deutschland kommt seiner historischen Verantwortung nach und öffnet seine Türen für jüdische Vertriebene. In unseren jüdischen Gemeinden finden die Menschen, die gerade alles verloren haben, Unterstützung und Aufnahme. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland ist froh, diesen Beitrag leisten zu können.“ 

 

Berlin, 18. März 2022 / 15. Adar 5782

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