Zentralrat der Juden fordert Antisemitismus-Beauftragten auf Bundesebene
24. April 2017
Presseerklärung

Zentralrat der Juden fordert Antisemitismus-Beauftragten auf Bundesebene

Foto: Quelle: BMI

Anlässlich der Vorlage des Berichtes des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus hat der Zentralrat der Juden in Deutschland seine Forderung nach Berufung eines Antisemitismus-Beauftragten erneuert. Bislang fehlt es sowohl an einem zentralen Ansprechpartner auf Bundesebene als auch an einer ressortübergreifenden und nachhaltigen Beobachtung von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Daher sollte ein Antisemitismus-Beauftragter mit Sitz im Bundeskanzleramt unabhängig von Legislaturperioden eingesetzt werden.

Dazu erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden, Dr. Josef Schuster: „Der Expertenkreis hat eine ernüchternde Analyse vorgelegt. Es wird deutlich, dass wir im Kampf gegen Antisemitismus nicht nachlassen dürfen, zumal das Internet inzwischen unendliche Möglichkeiten bietet, Antisemitismus weltweit und rasant zu verbreiten. Der Expertenkreis hat konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, die alle relevanten Felder abdecken. Ein Antisemitismus-Beauftragter sollte dafür Sorge tragen, dass die Empfehlungen umgesetzt werden und nicht in Schubladen verschwinden. Politik und Zivilgesellschaft sind gefordert, hier mitzuwirken.“

Nach Einschätzung des Zentralrats der Juden ist es notwendig, auf allen politischen Ebenen sowie in Schulen, Ausbildung und Integrationskursen Antisemitismus zielgerichteter zu bekämpfen. Dies macht auch die Experten-Umfrage unter Juden deutlich. Die große Mehrheit der Befragten betrachtet Antisemitismus darin als großes Problem. Eine bessere Beratung für Menschen, die von Diskriminierung und Antisemitismus betroffen sind, ist erforderlich. Der Zentralrat der Juden begrüßt daher die Einrichtung einer solchen Beratungsstelle durch das Kompetenzzentrum für Prävention und Empowerment der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.

Eine verbindliche Antisemitismus-Definition, die alle Facetten von Antisemitismus berücksichtigt, fehlt bislang in Deutschland, ist jedoch als Handlungsgrundlage für seine Bekämpfung dringend erforderlich. Polizei und Justiz hätten damit ein Werkzeug an der Hand, um antisemitische Straftaten konsequenter als bisher zu verfolgen und zu ahnden. In Großbritannien wird eine solche Definition bereits erfolgreich angewendet.

Dazu Zentralratspräsident Dr. Schuster: „Erst wenn wir etwas genau definieren, können wir es auch effektiv bekämpfen. Der Komplexität von Antisemitismus muss Rechnung getragen werden. Gerade der grassierende Israel-bezogene Antisemitismus fällt momentan viel zu oft durchs Raster.“

Bereits seit mehreren Jahren wird auf internationaler Ebene an der Etablierung einer umfassenden Definition von Antisemitismus gearbeitet. Der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises unterstreicht die Notwendigkeit einer solchen Definition.

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