Zentralrat der Juden begrüßt Eckpunktepapier zur Beschneidung
27. September 2012
Presseerklärung

Zentralrat der Juden begrüßt Eckpunktepapier zur Beschneidung

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen vorgelegt. Dazu erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann:

“Aus unserer Sicht ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Es handelt sich zwar bisher nur um ein gutes Diskussionspapier, das in Einzelfragen noch des Feinschliffs bedarf. Aber der Entwurf geht auf viele Wünsche der Juden in Deutschland ein. Besonders ist zu begrüßen, dass die Beschneidung nicht im Strafrecht, sondern im Familienrecht geregelt werden soll. Ebenso ist für uns wichtig, dass Mohalim weiterhin auch die Möglichkeit haben, Beschneidungen vorzunehmen. Sie brauchen ebenso Rechtssicherheit wie Ärzte. Das Bundesjustizministerium verdient Respekt und Anerkennung, dass es einen solch klugen Vorschlag vorgelegt hat. Den weiteren Gang der Gesetzgebung werden wir genau beobachten. Ich bin zuversichtlich, dass der Deutsche Bundestag die Eckpunkte als Grundlage für eine gute gesetzliche Regelung nehmen wird. Dann wäre endlich wieder Rechtssicherheit hergestellt. Die Debatte muss nun endlich sachlich geführt werden. Jetzt geht es darum, auch die Gegner der Beschneidung mit ins Boot zu nehmen und zu überzeugen.”

In den Eckpunkten bleibt nach den Vorschlägen des Ministeriums eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung, ist aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar. Zu den Regeln der Kunst gehöre im Einzelfall die gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung. Die Beschneidungsregeln sollen nicht in das Strafrecht stehen, sondern im Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Entwurf stellt ausdrücklich nicht auf eine religiöse Motiviation der Eltern ab.Die Neuregelung enthält auch eine besondere Regelung für Beschneider, die keine Ärzte sind: In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen sie die Beschneidung vornehmen, “wenn sie dafür besonders ausgebildet sind und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind”.

Mit den Eckpunkten reagiert das Bundesjustizministerium auf ein Urteil des Landgerichts Köln vom Mai. Darin hatte das Gericht Beschneidungen von Jungen aus rein religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet. Der Bundestag hatte im Juli mit breiter Mehrheit einen Antrag angenommen, wonach die Bundesregierung bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen schaffen soll.

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