Kammergericht Berlin kippt Verbot des Landgerichts Berlin in wesentlichem Punkt
08. Oktober 2024
Presseerklärung

Kammergericht Berlin kippt Verbot des Landgerichts Berlin in wesentlichem Punkt

Homolka unterliegt noch deutlicher

Gestern, am 7. Oktober, hat das Kammergericht in Berlin sein Urteil verkündet. Damit endet das einstweilige Verfügungsverfahren über die Veröffentlichung einer Executive Summary der Untersuchung, die der Zentralrat der Juden in Deutschland bei der Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger in Auftrag gegeben hatte.

Nachdem gegen Rabbiner Walter Homolka vor allem als früherer Rektor und Geschäftsführer der liberalen Rabbinerausbildungsstätte Abraham-Geiger-Kolleg öffentlich Vorwürfe des Machtmissbrauchs und der Schaffung eines Klimas der Angst erhoben worden waren, hatte der Zentralrat die Gutachter damit beauftragt, die Vorwürfe unabhängig zu untersuchen. Die ersten Ergebnisse der Untersuchung wurden Anfang Dezember 2022 in einer vorläufigen Executive Summary veröffentlicht, der abschließende Untersuchungsbericht im September 2023. Den Untersuchungsbericht hat Homolka nicht angegriffen.

21 Formulierungen in der Executive Summary hatte Homolka vor dem Landgericht Berlin beanstandet: Bei 14 Äußerungen, die vor allem Vorwürfe des Machtmissbrauchs und der Diskriminierung betrafen, scheiterte er bereits im Februar 2023 vor dem Landgericht. Nach der Entscheidung des Kammergerichts dürfen, über die 14 Äußerungen in der Summary hinaus, nun zwei weitere Äußerungen mit noch gravierenderen Vorwürfen der Gutachter wieder verbreitet werden, die in einem Artikel der Jüdischen Allgemeinen gefallen waren. Homolka bestreitet nach wie vor vehement jedes Fehlverhalten. Walter Homolka ist damit mit dem Versuch gescheitert, die Ergebnisse der Gutachter vollständig verbieten zu lassen.

Mit dem Abschluss des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist die Auseinandersetzung allerdings noch nicht beendet. Anhängig sind noch zwei Hauptsacheklagen Homolkas: eine vor dem Landgericht Hamburg, die andere vor dem Landgericht Berlin, die allerdings größtenteils unzulässig sein dürfte. Ein Sprecher des Zentralrats der Juden in Deutschland sagt zu der Entscheidung des Kammergerichts: „Seit zwei Jahren versucht Rabbiner Walter Homolka aggressiv, Kritik an ihm zu unterbinden. Nun ist er damit auch vor dem Kammergericht gescheitert. Mit seinem Verhalten hat Herr Homolka nicht nur sich selbst geschadet, sondern massiv das Ansehen der Rabbinerausbildung in Potsdam in Mitleidenschaft gezogen. Zum Wintersemester 2024/25 wird die Ausbildung liberaler und konservativer Rabbiner sowie Kantoren zusätzlich auch in einer völlig neuen Struktur unter dem Dach einer religionsgemeinschaftlichen Stiftung angeboten werden. Die Stiftung wird strukturell und personell so aufgestellt sein, dass sie nicht von einer Person oder Partei abhängt, sondern von der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland als Ganzes getragen wird. Machtmissbrauch und ein Klima der Angst werden so künftig in der Rabbinerausbildung keinen Platz mehr haben.“

 

Berlin, 8. Oktober 2024 / 6. Tischri 5785

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