Tod und Trauer im Judentum

Die Traditionen rund um Tod und Trauer dienen dazu, die Würde des Verstorbenen zu achten und den Schmerz der Angehörigen zu lindern.

Der Erhalt des Lebens ist der höchste Wert des Judentums. Wenn ein Leben zu Ende geht, gilt es im Judentum bestimmte Dinge zu beachten. So spricht man für bzw. mit einem Menschen, der im Sterben liegt, das Sündenbekenntnis („Widuj“) und das Glaubensbekenntnis („Höre Israel, der Ewige ist unser Gott, der Ewige ist einzig.“, Deut. 6:4). Das Ableben darf nicht beschleunigt werden, daher muss alles vermieden werden, das zu einem schnelleren Tod führen könnte. Aktive Sterbehilfe und  assistierter Suizid sind im Judentum daher grundsätzlich verboten.

Chewra Kaddischa – Die heilige Gemeinschaft kümmert sich um den Toten

Sobald eine Person verstorben ist, zündet man eine Kerze an und hält Totenwache. Besonders in früheren Zeiten war die Totenwache wichtig, um Tiere vom Toten fernzuhalten und im Falle eines Scheintods reagieren zu können. Nach dem Eintritt des Todes setzt man sich mit der Chewra Kaddischa, der „heiligen Gemeinschaft“, in Verbindung. Sie besteht aus Ehrenamtlichen einer jüdischen Gemeinde, die den Toten waschen, ihm die Totenkleidung (weißes Baumwoll- oder Leinengewand) anlegen und sich um die Beerdigung kümmern. Ein männlicher Verstorbener bekommt zusätzlich eine weiße Kippa und wird in seinen Tallit ( siehe auch Kippa), den Gebetsschal, gehüllt. Am Tallit werden allerdings die Zizit, die Schaufäden, gekappt, da sie den Träger an die Erfüllung der religiösen Pflichten erinnern sollen, die ein Toter nun nicht mehr ausüben kann. Die Totenkleidung, die bei allen Verstorbenen gleich ist, soll symbolisieren, dass alle gleich sind, wenn sie in der kommenden Welt vor dem Schöpfer stehen.  

Respektvoller Umgang mit dem Toten

Ein Leichnam muss respektvoll behandelt und rasch beerdigt werden, möglichst innerhalb von 24 Stunden. Ausnahmen sind möglich, wenn der Tote obduziert werden muss. Am Schabbat und den Feiertagen finden keine Beerdigungen statt. Ein Leichnam muss vollständig begraben werden, d.h. alle Körperteile, die z.B. durch Unfälle vom Körper abgetrennt wurden, müssen mit beerdigt werden. Traditionell besteht daher auch ein Verbot der Feuerbestattung.

Der Tote wird in das Leichentuch gehüllt beerdigt; bei Sargpflicht in einem einfachen Holzsarg. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Verstorbene rasch zu „Staub“ wird („Denn Staub bist Du und zum Staube zurück kehrst Du.“, Gen 3:19). Das Judentum kennt keine Aufbahrung oder Einbalsamierung eines Toten.

 Beerdigung und Trauerfeier

Wenn man vom Tod eines Bekannten hört, sagt man „Baruch Dayan Emet“: „Gelobt sei der wahrhaftige Richter“. Vor der Beerdigung findet eine Trauerfeier statt. Es wird eine Trauerrede für den Verstorbenen gehalten und das Kaddisch („Heiligung“) gesprochen. Das Gebet ist eigentlich eine Lobpreisung Gottes, das sich mehrfach in der jüdischen Liturgie wiederfindet, sich aber zu den zentralen Gebeten zum Andenken an Verstorbene entwickelt hat. Das Kaddisch wird für die Dauer von elf Monaten drei Mal täglich rezitiert, wenn ein Minjan vorhanden ist.

Als Ausdruck der Trauer um den Verstorbenen reißen die Angehörigen bei der Trauerfeier die obere Bekleidung ein (hebr. „Krija“, „Riss“). Für die verstorbene Mutter oder den Vater reißt man die linke Seite, für Ehepartner, Kinder oder Geschwister die rechte Seite auf Brusthöhe ein Stück ein. Danach wird der Tote zum Grab geleitet und in die Grube abgesenkt. Jeder, der die Beerdigung begleitet, kann eine Schaufel mit Erde ins Grab schütten. Es werden Psalmen und das Kaddisch rezitiert und das Grab verschlossen. Abschließend wird das „El Male Rachamim („Gott voller Barmherzigkeit“), gesprochen. Beim Verlassen des Friedhofs ist es üblich, sich die Hände zu waschen.

Drei Trauerperioden

Das Judentum kennt drei verschiedene Trauerzeiten: sieben Tage, dreißig Tage und ein Jahr. Die ersten sieben Tage nach der Beerdigung heißen „Schiwa“ („sieben“). Man spricht dabei vom „Schiwa-Sitzen“, da die nächsten Angehörigen des Verstorbenen (Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister) auf niedrigen Stühlen sitzend zusammen trauern. Männliche Trauernde rasieren sich nicht, man schneidet sich nicht die Haare und Frauen schminken sich nicht. Auf Vergnügen wird verzichtet und die Trauernden gehen nicht zur Arbeit. Haushaltstätigkeiten werden vermieden. Freunde und Bekannte besuchen die Trauernden und sorgen für die Mahlzeiten. Am Schabbat und den biblischen Feiertagen wird das Schiwa-Sitzen ausgesetzt.

Die zweite Trauerperiode heißt „Schloschim“ („dreißig“). Sie dauert vom Ende des Schiwa-Sitzens bis zum 30. Tag nach der Beerdigung. In manchen Gemeinden wird dann der Grabstein auf das Grab gesetzt, in anderen erst nach einem Jahr. Auch in dieser Zeit schneidet man sich keine Haare und rasiert sich nicht. Damit endet die Trauer für die Angehörigen. Nur für die Eltern trauert man noch länger.

Verstirbt die Mutter oder der Vater, trauern die Kinder zwölf Monate lang. In dieser Zeit besuchen sie keine Feiern oder festlichen Veranstaltungen. Die Trauer endet ein Jahr nach dem Todestag (nach jüdischem Kalender) und heißt „Jahrzeit“. Wenn sich der Todestag jährt, wird wieder das Kaddisch gesagt und das Grab besucht.

Jüdische Friedhöfe

Friedhöfe werden im Judentum als Bet Hachajim (Ort des Lebens) oder Bet Haolam (Ort der Ewigkeit) bezeichnet. Jüdische Gräber dürfen nicht eingeebnet werden, sondern sollen ewig bestehen. Anstelle von Blumen werden kleine Steinchen auf Gräber gelegt. Der Brauch stammt vermutlich daher, dass früher schwere Steine auf Gräber gelegt wurden (z.B. in der Wüste), um die Toten vor wilden Tieren zu schützen und damit die Totenruhe zu gewährleisten. Auch symbolisieren Steine Ewigkeit und Unvergänglichkeit und stehen als Symbol für die Seele, die ebenfalls unvergänglich ist.

Auf jüdischen Friedhöfen findet man hebräische Inschriften auf den Grabsteinen. Diese stehen für po nitman (mask.)/ po nitmena (fem.) „hier ist begraben“ oder für po tamun (mask.)/ po tmuna (fem.) „hier ist geborgen“. Am Ende findet sich mit fünf Buchstaben abgekürzt die Formel „Tehi nafscho/ nafscha zrura bizror hachajim“ („Möge seine/ihre Seele eingebunden sein in den Bund des Lebens“; 1. Sam 25:29). Auf alten Grabsteinen finden sich häufig Bildelemente, die z.B. auf einen Hirsch oder Löwen und damit auf den Namen eines Verstorbenen hinweisen. Das Symbol der segnenden Hände verweist auf einen Nachkommen der Priesterkaste (Kohen). Eine Kanne symbolisiert den Stamm Levi, den Dienern, dessen Angehörige den Priestern im Tempel das Wasser für Waschungen reichten.