Stipendium des Zentralrats der Juden in Deutschland


Ausschreibung:

Stipendium des Zentralrats der Juden in Deutschland  für Studierende der Jüdischen Studien (Lehramt oder Hauptfach) an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg

Der Zentralrat der Juden in Deutschland vergibt Stipendien zur Förderung angehender jüdischer Lehrkräfte im Fach Jüdische Religion sowie für Studierende der Jüdischen Studien im Hauptfach. Ziel der Förderung ist es, qualifizierte Absolventinnen und Absolventen für Tätigkeiten an jüdischen Schulen, Jüdischen Gemeinden und anderen jüdischen Organisationen auszubilden. Die Stipendien sollen langfristig dazu beitragen, Fachkräfte für das jüdische Bildungswesen und Gemeindeleben zu gewinnen und die jüdischen Bildungsstrukturen nachhaltig zu stärken.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Hochschulreife (Abitur)
  • Immatrikulation an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (HfJS) in den Studiengängen B.A. Jüdische Studien 50% (Lehramt), B.A. Jüdische Studien 50% oder 75%, M.A. Jüdische Studien oder Master of Education (Lehramt an Gymnasien oder Erweiterungsfach)
  • Präsenzpflicht an der HfJS
  • Altersgrenze: 35 Jahre
  • Deutschkenntnisse: C1 und höher

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Jüdischen Gemeinde, die dem Zentralrat der Juden in Deutschland angeschlossen ist
  • Nachweis über die Zugehörigkeit zum Judentum
  • Empfehlungsschreiben einer jüdischen Religionslehrkraft, eines Rabbiners/einer Rabbinerin, einer jüdischen Organisation oder eines jüdischen Landesverbandes
  • Nachweise über ehrenamtliches Engagement (wenn vorhanden)

Umfang und Rahmen der Förderung

  • Das monatliche Grundstipendium beträgt 1.300 Euro.
  • Die Zuschläge für Kinder bis 13 Jahre betragen: 1. Kind 200 Euro, 2. Kind 100 Euro, für jedes weitere Kind 50 Euro.
  • Das Stipendium wird zunächst für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt.
  • Eine Weiterbewilligung erfolgt jährlich nach Überprüfung der fortbestehenden Fördervoraussetzungen auf Grundlage einzureichender Semester- bzw. Fortschrittsberichte und Leistungsnachweise.
  • Das Stipendium ist auf die Regelstudienzeit beschränkt. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich. 
  • Beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium ist eine erneute Bewerbung um ein Stipendium notwendig.
  • Während des Studiums muss mindestens ein vierwöchiges Praktikum in den Semesterferien in einer jüdischen Schule oder Gemeinde absolviert werden.
  • Der Stipendiat/die Stipendiatin verpflichtet sich, nach dem Studium für jedes Jahr, in dem das Stipendium bezogen wurde, ein Jahr in einer jüdischen Organisation, Jüdischen Gemeinde oder jüdischen Bildungseinrichtung in Deutschland tätig zu sein.
  • Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Mittel.
  • Bei falschen Angaben oder Verstößen gegen die Förderbedingungen behält sich der Zentralrat der Juden vor, die Förderung ganz oder teilweise zu widerrufen und zurückzufordern.

Hinweis zum Auswahlverfahren

  • Neben der formalen Prüfung der Unterlagen kann ein persönliches oder digitales Auswahlgespräch stattfinden. Der Zentralrat der Juden in Deutschland behält sich vor, weitere Informationen nachzufordern.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Entscheidungen der Auswahlkommission sind nicht anfechtbar.

Bewerbung

Die Stipendienvergabe erfolgt ab dem Sommersemester 2026. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind für das Sommersemester zum 15. Februar 2026 einzureichen, für das Wintersemester bis zum 15. Juli 2026.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an stipendien@zentralratderjuden.de

Postalische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.


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