Förderung von Integrationsprojekten der Gemeinden und Landesverbände

JEDE JÜDISCHE GEMEINDE ODER LANDESVERBAND KANN MIT BIS ZU 10.000 EURO UNTERSTÜTZT WERDEN
Der Zentralrat der Juden in Deutschland fördert die Eingliederung der in Deutschland lebenden Juden in die jüdische Gemeinschaft. Hierbei sollen Projekte mit Modellcharakter initiiert und gefördert werden, die geeignet sind, einen nachhaltigen Prozess anzustoßen, und landesweit/bundesweit zur Durchführung gelangen können.
Antragsberechtigt sind jüdische Gemeinden und Landesverbände (sowie deren Mitgliedsgemeinden), die Mitglieder des Zentralrats der Juden in Deutschland sind. Antragsberechtigt sind auch Mitgliedsgemeinden der Union progressiver Juden in Deutschland, die nicht Mitglied eines Mitgliedsverbandes des Zentralrats sind.
Förderanträge für das Haushaltsjahr 2023 können bis zum 31. Oktober 2022 beim Zentralrat der Juden in Deutschland - ausschließlich per Online-Formular - eingereicht werden:
Antrag für den Förderzeitraum 2023
Downloads:
- Richtlinien zur Förderung von Projekten der Jüdischen Gemeinden und Landesverbände durch den Zentralrat der Juden in Deutschland
- NEU: Finanzplan (Muster)
- AnBest P
Formulare und Vorlagen für bewilligte Projekte:
- Muster Aufwandsentschädigung
- Muster Aufwandsentschädigung (Reinigung und Küchenhilfe)
- Muster Vertrag zur freien Mitarbeit/ Honorarvertrag
- Bundesreisekostengesetz
- Korruptionsprävention