Presseerklärung zum Gesetzespaket gegen Hasskriminalität



Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität: Auf die Umsetzung kommt es an

Foto: IMAGO / U. J. Alexander

Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt, dass nach langem Ringen eine Einigung über die Regelung der Bestandsdatenauskunft erzielt werden konnte. Mit der Verabschiedung des Gesetzes kann nun endlich auch das Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und in Kraft treten.

Damit erhalten die Strafverfolgungsbehörden ein wirksameres Instrument, um gegen Straftaten im Netz vorzugehen. Zugleich ist damit auch der Weg frei für die weiteren Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Für die jüdische Gemeinschaft ist vor allem die Ergänzung von § 46 Strafgesetzbuch ein wichtiger Schritt.  Antisemitische Tatmotive werden damit ausdrücklich als strafverschärfend gewertet.

Dazu erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster: „Für die Bekämpfung der wachsenden radikalen Kräfte in unserem Land ist heute ein wichtiger Schritt getan worden. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Nach der personellen Aufstockung beim Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz brauchen wir in den Behörden und in der Justiz auch mehr Sensibilität für Antisemitismus. Es sollte daher gezielte Fortbildungen geben, damit antisemitische Straftaten auch als solche erkannt werden. Der Staat muss endlich schärfer gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgehen.“

 

Berlin, 26. März 2021 / 13. Nissan 5781

 

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