Es ist eine gute Entwicklung, dass das Bundeskabinett in diesen herausfordernden politischen Zeiten heute der Neuregelung der Restitution von NS-Raubkunst auf ein paritätisches Schiedsgericht zugestimmt hat. Die Neuregelung wurde im Oktober nach langen Beratungen, in denen der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Jewish Claims Conference die jüdischen Interessen vertreten hatten, von Bund und Ländern gefasst. Die paritätische Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem auch für private Institutionen verpflichtend geltenden Restitutionsgesetz, wie es andere europäische Länder bereits haben und welches das Ziel der jüdischen Gemeinschaft auch in Deutschland bleibt.
Kabinettsbeschluss zur Neuregelung der Restitution von NS-Raubkunst
Weitere Artikel
"Tachles Pur" – Junge politische Perspektiven zur...
Veranstaltungshinweis!
11. Februar 2025, 19:00 Uhr
Statement Dr. Schuster zur Besetzung der...
„Was seit Beginn der Woche an der ASH in Berlin vor sich geht, ist skandalös. Wenn eine Rektorin an ihrer Hochschule Terrorverherrlicher und...
Wegweisende Erklärung zur Darstellung des...
Gemeinsame Pressemitteilung von Bildungs-MK, Zentralrat der Juden und Bildungsmedien