Berliner Landgericht gibt Zentralratspräsidenten Recht



Das Landgericht Berlin bewertet die Bezeichnung des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon als Holocaust-Leugner als zulässige Meinungsäußerung.

Das Landgericht Berlin bewertet die Bezeichnung des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon als Holocaust-Leugner als zulässige Meinungsäußerung. Das hat das Gericht am 16. Januar 2018 entschieden (Az: 27 O 189/17). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, hatte Dr. Gedeon Anfang 2017 so bezeichnet, weil dieser den Holocaust in der Vergangenheit relativiert und bagatellisiert hatte.

 

Die Berliner Pressekammer hat damit die im März 2017 von Dr. Gedeon gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland erhobene Klage vollumfänglich abgewiesen. Mit der Klage wollte Dr. Gedeon, der Mitglied der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist, dem Präsidenten des Zentralrats der Juden u.a. die erneute Verbreitung der Bezeichnung Dr. Gedeons als Holocaustleugner untersagen lassen und darüber hinaus einen Widerruf erwirken.

„In Zeiten, in denen aggressiver Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst, begrüßen wir das Urteil des Berliner Landgerichts sehr“, erklärte Dr. Schuster in einer ersten Stellungnahme. „Verbale Anfeindungen im Internet, das Leugnen oder Relativieren der Schoa und physische Angriffe auf Juden sind mittlerweile leider keine Ausnahmeerscheinung mehr.“

 

Berlin, 16. Januar 2018 / 29. Tewet 5778

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