Zentralrat der Juden fordert Sanktionen für Kuwait Airways



Der Zentralrat der Juden in Deutschland nimmt das Urteil des Landgerichts Frankfurt, das die Klage eines israelischen Staatsbürgers auf Beförderung mit Kuwait Airways abgewiesen hat, mit Unverständnis zur Kenntnis. Der Kläger hatte bereits ein Ticket der Fluggesellschaft erworben. Als er der Airline seine Staatsangehörigkeit bekannt machte, verweigerte diese jedoch die Beförderung.

Es ist unerträglich, dass ein ausländisches Unternehmen, das auf Grundlage von zutiefst antisemitischen nationalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf. Das kuwaitische Israel-Boykottgesetz erinnert an die schlimmsten Zeiten der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten. Dieses kuwaitische Israel-Boykottgesetz legt das Landgericht Frankfurt der Urteilsbegründung zugrunde. Entsprechende Fälle wurden von Gerichten in den USA und der Schweiz zugunsten des Klägers entschieden.

Erst vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung die Internationale Antisemitismus-Definition angenommen. Danach fallen auch Angriffe auf den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, unter diese Definition. Im Urteil des Landgerichts wurde der Definition keinerlei Beachtung geschenkt.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sämtliche rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, um solche Fälle der Diskriminierung in Deutschland für die Zukunft auszuschließen. Das Verhalten von Kuwait Airways darf nicht folgenlos bleiben und muss durch die Bundesregierung sanktioniert werden.

Berlin, 16. November 2017 / 27. Cheschwan 5778

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