Vorwürfe gegen Verantwortliche des Abraham Geiger Kollegs



Informationen zum Zwischenstand der Untersuchung der Rechtsanwaltskanzlei Gercke Wollschläger

Die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Gercke Wollschläger hat über den aktuellen Zwischenstand der Untersuchung informiert, die sie im Auftrag des Zentralrats der Juden in Deutschland wegen der Vorwürfe sexualisierter Belästigung und Gewalt, von Machtmissbrauch und Diskriminierung an der Ausbildungsstätte für liberale Rabbinerinnen und Rabbiner in Potsdam, dem Abraham Geiger Kolleg, und anderen Institutionen durchführt.

Bislang seien 75 Interviews mit Verantwortungsträgern der Einrichtungen sowie mit Betroffenen und Hinweisgebern geführt worden. Bei den Einrichtungen handelt es sich neben dem Abraham Geiger Kolleg um die Leo Baeck Foundation, das Zacharias Frankel College, das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk, die Union progressiver Juden und die Allgemeine Rabbinerkonferenz. Weitere Interviews seien derzeit noch geplant.

Die Kanzlei Gercke Wollschläger setzt sich zudem umfassend mit den Organisations- und Entscheidungsstrukturen in den betroffenen Einrichtungen auseinander, um etwaige strukturelle Defizite ermitteln und aufzeigen zu können. Aufgrund der im Zuge der Untersuchung erlangten Erkenntnisse wurde der Untersuchungsauftrag auf die School of Jewish Theology an der Universität Potsdam ausgeweitet.

Der Zentralrat hat stets betont, dass eine Untersuchung nicht nur die strafrechtliche Dimension der mutmaßlichen Taten ins Auge fassen sollte, sondern bei gleichzeitigem, größtmöglichem Schutz der Betroffenen auch das mögliche Fehlverhalten von Führungspersönlichkeiten und Mitarbeitern in jüdischen Einrichtungen unterhalb der Schwelle des Strafrechts.

Nach wie vor sei eine lückenlose, vorbehaltlose und unabhängige Aufklärung der Vorwürfe oberstes Gebot, erklärte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster: „Wir müssen möglichst verhindern, dass im Rahmen der Untersuchung einzelne, evtl. relevante Bereiche ausgespart werden und dadurch nach Veröffentlichung des Gutachtens Raum für Vorwürfe entstehen könnten, die Aufklärung sei fragmentarisch oder halbherzig betrieben worden.“

Mit einer ersten Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung ist zum Ende des Jahres 2022 zu rechnen.

Berlin, 28. September 2022 / 3. Tischri 5783

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