Statement zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof



Der Schlachtruf der Terrororganisation Hamas „From the River to the Sea" muss vom Gesetzgeber endgültig verboten werden.

Foto: IMAGO / Ralph Peters

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar. Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl. Es handelt sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat. Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.

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