Statement Staatsangehörigkeit-Erlass



Vielen Nachfahren jüdischer Bürger, die vor dem NS-Regime geflohen waren, blieb der deutsche Pass bislang verwehrt. Eine jahrzehntealte Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden.

„Die neuen Erlasse zur Einbürgerung von NS-Verfolgten und deren Nachkommen begrüßen wir ausdrücklich. Die Bundesregierung hat damit jetzt, nach vielen Jahren verantwortungsvoll auf die nunmehr auch noch gestiegene Zahl von Einbürgerungsanträgen reagiert. Verfolgte und ihre Nachkommen, die bislang aufgrund der zumindest moralisch ungerechten Rechtslage von der Einbürgerung ausgeschlossen waren, erhalten nun unter vereinfachten Bedingungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Damit wird endlich eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Sollte sich in einigen Monaten erweisen, dass dennoch Verfolgte oder deren Nachkommen von der Einbürgerung ausgeschlossen bleiben, müsste eine gesetzliche Neuregelung geprüft werden“

Dr. Josef Schuster

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