Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, in diesem Fall übrigens gerade einmal ein Satz. Konnte Frau Prof. Rauch dieses unzweifelhaft antisemitische Bild wirklich übersehen? Das Statement ihrer Präsidiumsmitglieder weist hingegen diese wünschenswerte Klarheit auf - auch das spricht Bände. Die letzten Tage haben deutlich gezeigt, dass die Zustände an der TU Berlin der Integrität einer Universitätsleitung nicht würdig sind. Schon die Benennung des Antisemitismusbeauftragten Prof. Uffa Jensen hat erhebliche Kritik bei jüdischen Organisationen hervorgerufen, der Prof. Rauch bis heute noch nicht einmal begegnet ist. Ein Antisemitismusbeauftragter ist keine wissenschaftliche Position. Er ist in erster Linie für den Schutz jüdischer Studenten und Lehrender verantwortlich, nicht um eine Universitätspräsidentin für ihre antisemitische Einlassungen zu entlasten. Dieses Vertrauen genießt Prof. Jensen nicht. Dass Prof. Jensen in seiner ersten Amtshandlung zu dieser Entlastung ausgerechnet die Jerusalemer Erklärung heranziehen muss, die von jüdischen Organisationen weltweit sowie von den meisten demokratischen Staaten der Welt nicht als Definition für Antisemitismus angewendet wird, ist an Absurdität kaum zu überbieten. Die jüdische Gemeinschaft ist in der Frage einer Antisemitismusdefinition nicht gespalten. Die Jerusalemer Erklärung wird von einer kleinen Minderheit, vor allem im wissenschaftlichen Kontext, herangezogen. Sie eignet sich kaum für eine wirkungsvolle Arbeit eines Antisemitismusbeauftragten. Der erste Anwendungsfall hat mehr als deutlich gezeigt, worin der Fehler der Benennung Prof. Jensens als Antisemitismusbeauftragter der TU liegt.
Statement Dr. Schuster zu den Entwicklungen an der TU Berlin
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