Presseerklärung zu Untersuchung der Vorwürfe sexualisierter Belästigung



Nach Vorwürfen sexualisierter Belästigung am Abraham Geiger Kolleg: Rechtsanwaltskanzlei Gercke Wollschläger erstellt Gutachten

Die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Gercke Wollschläger wird im Auftrag des Zentralrats der Juden in Deutschland die im Raum stehenden Vorwürfe der sexualisierten Belästigung und des Machtmissbrauchs am Abraham-Geiger-Kolleg in Potsdam untersuchen. Darüber hinaus werden die Gutachter auch in folgenden Institutionen tätig werden: der Leo Baeck Stiftung, dem Zacharias Frankel Kolleg, dem Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk, der Union Progressiver Juden und der Allgemeinen Rabbiner Konferenz. Die genannten Institutionen haben der Untersuchung ausdrücklich zugestimmt.

 

Die Kanzlei wird sowohl Verantwortungsträger, Mitarbeiter wie auch potenzielle Opfer oder andere Betroffene befragen. Die Anonymität der Aussagen bleibt gewahrt, wenn dies im Gespräch vereinbart wurde. Betroffene oder Zeugen können sich direkt bei der Kanzlei melden:

 

Tel.: 0152 / 59 63 90 83 (wochentags von 8 – 18 Uhr)

Mail: untersuchung(via)gw-strafrecht.de

 

Um eine gründliche und unabhängige Untersuchung zu gewährleisten, werden die Gespräche und deren Auswertung mehrere Monate in Anspruch nehmen. Mit Ergebnissen der Untersuchung ist rund um den Jahreswechsel 2022/2023 zu rechnen. Die Auswertung soll auch Handlungsempfehlungen enthalten, um festgestellte Defizite zu beseitigen und künftigen Defiziten im Zusammenhang mit sexualisierter Belästigung und Gewalt und sonstigem Machtmissbrauch vorzubeugen.

 

Zur Beauftragung der Kanzlei erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster: „Wir sind sehr froh, die renommierte Kanzlei Gercke Wollschläger für die Untersuchung gewonnen zu haben. Vor allem mit Blick auf mögliche Opfer brauchen wir eine vorbehaltlose, unabhängige und lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Der Schutz der Betroffenen wird gewährt, zugleich wollen wir größtmögliche Transparenz schaffen. Es gilt auch, Schaden von der jüdischen Gemeinschaft abzuwenden.“

 

Berlin, 19. Mai 2022 / 18. Ijar 5782

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