Klage gegen Twitter von HateAid und EUJS
Gemeinsam haben die European Union of Jewish Students (EUJS) und HateAid in dieser Woche vor dem Landgericht Berlin eine Zivilklage gegen Twitter eingereicht. Darin kritisieren sie die mangelhafte Moderation von volksverhetzenden Inhalten auf der Plattform. Gegenstand der Klage sind sechs antisemitische und rechtswidrige Kommentare, die trotz Meldung nicht gelöscht wurden. In einem konkreten Fall von Shoah-Leugnung wurde die Löschung sogar explizit abgelehnt. Diese Praxis steht im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform. Dort gibt das Unternehmen an, Hass schürendes Verhalten und Gewaltandrohungen nicht dulden zu wollen. Der heute beginnende Grundsatzprozess wird daher klären, ob Nutzende einen Rechtsanspruch auf Durchsetzung der AGB haben. Damit wäre es ihnen zukünftig möglich, etwa die Entfernung von volksverhetzenden Inhalten einzuklagen. Bislang sind sie einer willkürlichen und intransparenten Moderationspraxis ausgeliefert.
„Die Klage ist ein notwendiger Schritt im Kampf gegen ‚Hate Speech‘. Jeder Nutzer von Social Media muss vor Hass, Hetze und Schoa-Leugnung geschützt sein. Die Plattformbetreiber müssen ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.“
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